Zwei mal Pflichtteil?

3 Antworten

Wie @Snooopy155 richtig schreibt, fehlen wichtige Angaben.

Ich versuche mich mal als Hellseher.

Die Eltern haben ein Berliner Testament gemacht. Also der Überlebende erbt alles und vererbt später an die Kinder.

Daran haben sich die Söhne nicht gehalten, sondern den Pflichtteil eingefordert.

Du im Gegensatz dazu nicht.

Die normale Regel ist, dass der, der bei Tod des Erstversterbenden den Pflichtteil fordert, für den zweiten Erbfall auch auf Pflichtteil gesetzt wird.

Beispiel:

Vermögen der Eheleute 300.000,-. Es sind wie wohl bei Euch 3 Kinder vorhanden.

Einer Stirbt. Gesetzliche Erbfolge wäre: Der überlebende Ehegatte 150.000,- (§ 1371+1931 BGB), Die Kinder je 50.000,- (§ 1924 BGB).

Zwei fordern Pflichtteil. 1/2 des gesetzlichen Erbes. Also erhält jeder 25.000,-.

Dann stirbt der zweite Elternteil.Wir gehen davon aus das Vermögen wurde erhalten. Es sind somit noch 250.000,- da.

Gesetzliche Erbfolge wären 250.000,- / 3 = 83.333,- pro Nase (§ 1924 BGB).

Weil aber beim Tod des Erstverstebenden Pflichtteil gefordert wurden erhalten die beiden je 41.667,- Euro und das Dritte Kind den Rest, also 166.666,- Euro.

Danach haben die beiden "Eiligen" je 66.667,- aus beiden Erbfällen geerbt und das geduldige dritte Kind eben die 166.666,- Euro.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da musst Du jetzt trennen in

Todesfall Mutter

=> das Eigentum der Mutter (offensichtlich ein Haus bzw. Miteigentumsanteil an einem Haus und Geld) hat die erste Erbmasse ergeben. Vater hat alles bekommen und die Söhne nur ihren Pflichtteil, gerechnet als %-Satz aus dem Vermögen der Mutter (= Erbmasse der Mutter), welches komplett Vater bekommen hat.

Todesfall Vater

=> hier entsteht aus dem Vermögen des Vaters eine neue Erbmasse, in welcher selbtverständlich all das, was Vater von Mutter geerbt hat, mit vorhanden ist. Aber nicht als "ehemaliges Erbe", sondern als Teil des Vermögens des Vaters.

Jetzt wird es aber intransparent, denn so wie es geschildert ist sind beide Söhne wiederum keine Erben (wer dann?) und müssen ihren Pflichtteil einfordern. Dieser rechnet sich natürlich als %-Satz aus dem kompletten Nachlass des Vaters zum Zeitpunkt seines Todes, also aus der Erbmasse des Vaters.

Es sind also 2 völlig getrennte Vorgänge.

Ein paar zusätliche Details wären schon besser zu einer Beantwortung.

Da beim Tod der Mutter die Söhne nur ein Pflichtteil zugesprochen bekommen haben, muß ein Testament vorhanden gewesen sein. Wer war der eigentliche Erbe? Offenbar ist der Vater der Pflichtteilsauszahlung nicht nachgekommen, ansonsten wäre die Pflichtteilsforderung nach dem Tod der Mutter erledigt gewesen.

Wenn es jetzt kein Testament vom Vater gibt, dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Zur Erbmasse gehört alles was Eigentum des Vaters war.