Eigenen Ehemann für Renovierungsmaßnahmen anstellen?
Hallo in die Runde
Meine Ehefrau ist alleinige Eigentümerin einer Eigentumswohnung. Diese Wohnung steht z.Z. leer und soll vermietet werden. Hierzu sind umfangreiche Renovierungsmaßnahmen (Laminat legen, Tapezieren, streichen, usw) erforderlich. Nach meiner Kenntnis können diese i.d.R. als Erhaltungsaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.
Ich würde diese Arbeiten für meine Ehefrau durchführen. Nach meinem Kenntnisstand werden eigene Arbeitsstunden bei solchen Renovierungstätigkeiten vom Finanzamt nicht steuerbegünstigt berücksichtigt.
Nun zu meiner Frage: Wie verhält es sich, wenn meine Ehefrau mich für 2 Monate offiziell über die MinijobZentrale als Hilfskraft einstellen würde? Sie würde mit mir einen Arbeitsvertrag z.B. über 20 Stunden pro Monat mit 14 € Stundenlohn abschließen.
Könnte sie dann meinen Arbeitslohn steuerlich als Werbungskosten im Vordruck "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" geltend machen?
Oder wären das Kosten, die unter die Rubrik "Haushaltshilfe" fallen?
Oder geht dieses Modell gar nicht?
Vielen Dank für das Durchlesen bis hierhin.
1 Antwort
Man müsste jedenfalls mal durchrechnen, ob sich der Aufwand lohnt.
Die Anmeldung als Minijob zieht ja Abgaben nach sich. Wenn ich von 40 Stunden zu 14,-€ ausgehe, sind das in 2 Monaten 560,-€ , bei Abgaben von 33% also 184,-€, die erstmal bezahlt werden müssen.
Die "Betriebsausgaben" wären 560 plus 184, also 744,-€ um die sich das zvE vermindert. Die Steuerersparnis ergibt sich dann aus Eurem Grenzsteuersatz.
Wenn der Überschuss nur bei 50,-€ liegt, würde ich mir den Aufwand wohl sparen.