Nachträgliche Erschließungskosten für verkauftes Haus steuerlich absetzbar?

2 Antworten

Da der Verkauf steuerfrei gewesen sein dürfte (privates Veräußerungsgeschäft, aber über 10 Jahre Haltedauer) hat es keine steuerliche Auswirkung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Vielen Dank für die Antwort. Stimmt, der Verkauf war steuerfrei. Wäre ich noch Besitzer, könnte ich diese Art Kosten (Kanalerneuerung) vermutlich auch nicht von der Steuer absetzen!?

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@hinrich2001

Wärst Du noch Eigentümer und wäre das Objekt vermietet, dann würden diese Ausgaben die Basis für die Abschreibung erhöhen, also mit 2 %, jährlich ca. 34,- Euro.

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Ich kann da jetzt keinen Grund erkennen, warum das steuerlich berücksichtigt werden könnte. Hast Du den Verkauf versteuern müssen?

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