Nachträgliche Erschließungskosten für verkauftes Haus steuerlich absetzbar?
Hallo zusammen,
der Sachverhalt ist wie folgt.
Ich habe das Haus meines 2015 verstorbenen Vaters im November 2015 verkauft (Unterschrift beim Notar).
Bereits im August 2015 wurde mit Kanalbauarbeiten in einem größeren Bereich rund um das Haus begonnen. Abschluss der Arbeiten war Juni 2018.
Nun (ja, jetzt erst, also 4 Jahre nach Ende der Bauarbeiten) haben die damaligen Käufer und jetzigen Eigentümer von der Stadt eine Rechnung über 1659 € erhalten, „Bescheid über die Festsetzung und Erhebung eines Beitrages nach §8 Kommunalabgabengesetz – KAG NRW – für das Grundstück“.
Im Kaufvertrag gibt es einen Abschnitt, der besagt, dass der Verkäufer Erschließungsbeiträge für heute (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) ganz oder teilweise vorhandene Anlagen zu tragen hat.
Damit habe ich mich abgefunden, da habe ich damals gepennt, muss ich bezahlen.
Nun zu meinem eigentlichen Fragen.
1. Kann ich die Kosten steuerlich geltend machen und wenn ja, „wo“ in der Steuererklärung? Zumal die Immobilien seit fast 7 Jahren nicht mehr in meinem Besitz ist.
2. Der Bescheid ist an die jetzigen Eigentümer gegangen. Macht es einen Unterschied in Bezug auf meine erste Frage, ob ich den jetzigen Eigentümern die Kosten erstatte, nachdem diese den Betrag an die Stadt überwiesen haben, oder sollte ich bei der Stadt anrufen und darum bitten, dass der Beitragsbescheid auf mich ausgestellt wird? Wobei mir hier fraglich erscheint, ob die Stadt das machen würde.
Über fachkundige Meinungen bzw. Ratschläge würde ich mich freuen.
Viele Grüße,
Hinrich
2 Antworten

Da der Verkauf steuerfrei gewesen sein dürfte (privates Veräußerungsgeschäft, aber über 10 Jahre Haltedauer) hat es keine steuerliche Auswirkung.

Wärst Du noch Eigentümer und wäre das Objekt vermietet, dann würden diese Ausgaben die Basis für die Abschreibung erhöhen, also mit 2 %, jährlich ca. 34,- Euro.

Ich kann da jetzt keinen Grund erkennen, warum das steuerlich berücksichtigt werden könnte. Hast Du den Verkauf versteuern müssen?
Vielen Dank für die Antwort. Stimmt, der Verkauf war steuerfrei. Wäre ich noch Besitzer, könnte ich diese Art Kosten (Kanalerneuerung) vermutlich auch nicht von der Steuer absetzen!?