Ist Weiterbildung in der Elternzeit steuerlich absetzbar?
Meine Frau war 2017 in Elternzeit bei bestehendem Arbeitsvertrag, hatte selbst also kein Erwerbseinkommen. In der Steuererklärung haben wir Weiterbildungskosten der Ehefrau geltend gemacht. Diese wurden gestrichen mit der Begründung, dass kein "Arbeitsverhältnis" vorlag.
Ist das zulässig? Ich bin der Meinung, dass diese Fortbildungskosten trotzdem Werbungskosten waren und steuermindernd auf die (gemeinsame) Veranlagung wirken sollten.
2 Antworten
Die Begründung des Finanzamts ist Unsinn.
Wenn Ihr also Einspruch einlegt, sollte dieser aber auch begründet sein.
D.h. dass die Kosten auch eindeutig als das zu erkennen sein müssen, wie sie genannt wurden.
Wie hoch schätzt Du die steuerliche Auswirkung ein?
Der Meinung bin ich auch.
Eindeutig Fehleinschätzung vom Finanzamt, jedenfalls der Schilderung nach.