Ist Weiterbildung in der Elternzeit steuerlich absetzbar?

2 Antworten

Die Begründung des Finanzamts ist Unsinn.

Wenn Ihr also Einspruch einlegt, sollte dieser aber auch begründet sein.

D.h. dass die Kosten auch eindeutig als das zu erkennen sein müssen, wie sie genannt wurden.

Wie hoch schätzt Du die steuerliche Auswirkung ein?

Der Meinung bin ich auch.

Eindeutig Fehleinschätzung vom Finanzamt, jedenfalls der Schilderung nach.

EnnoWarMal  13.07.2018, 08:52

Sehe ich ebenso.

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