Eigenbedarf?

2 Antworten

Das sie eine andere Wohnung hat, tut erstmal nix zu Sache. Wenn es nämlich eine große Wohnung ist, kann sie u. U. gar nicht Eigenbedarf anmelden. Und als Verwandte bist du auch nicht immer Eigenbedarf.

Generell würde ich sowas mit der Tante mal in Ruhe absprechen, sonst gibt es Rosenkrieg in der Familie für die nächsten 10 Generationen.

Eigenbedarf kann nur der Eigentümer anmelden. Für was er den Eigenbedarf geltend macht, kann vielfältige Gründe haben. Vermutlich bist du jetzt nicht mehr die wichtigste Person. Insofern ist es deiner Tante überlassen, für welches Familienmitglied sie die Wohnung benötigt.

Möglicherweise hat sie dir die Wohnung auch zu einem viel zu niedrigen Mietpreis (oder gar umsonst?) überlassen. Eine Eigenbedarfskündigung kann auch erfolgen, wenn durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses eine angemessene wirtschaftliche Verwertung des Objektes verhindert wird und deiner Tante dadurch erhebliche Nachteile entstehen würden.

Vielleicht gibt sie auch ihre eigene Wohnung auf, wenn du ausgezogen bist.