Darf Vermieterin Kabelanschluss kündigen?
Hallo. Bitte um Rechtssichere Antwort.
Unsere Vermieterin hat Kabelanschluss, bewohnt die Räumlichkeit aber nicht, sondern nutzt diese beruflich bzw. privat und will diesen jetzt kündigen.
Jetzt kommt der Sachverhalt:
Wir haben die Wohnung vor 3 Jahren gemietet und da war nie die Rede von Kosten für Kabelanschluss.
Da unsere Vermieterin uns den Kabelanschluss die letzten 3 Jahre kostenlos zur Verfügung gestellt hat und wir diesen nutzen konnten ohne jemals einen € von uns dafür zu verlangen stellt sich die Frage ob sie das einseitig auch kündigen darf?
Und greift hier nicht das sog. Gewohnheitsrecht?
Wir wären auch einverstanden wenn alle Mieter mitmachen würden, aber die anderen Parteien haben entw. selbst Kabelanschluss oder sind nicht gewillt Geld dafür aufzubringen.
Und für uns allein sind 80,--€ ja auch nicht unbedingt ein Pappenstiel.
Danke für Eure Antworten.
LG
7 Antworten
Wenn ihr gem.Mietvertrag keinen Kabelanschluss mitgemietet habt, habt ihr hierauf auch keinen Rechtsanspruch.
Selbst dann nicht, wenn die Vermieterin euch diesen bislang kostenfrei überlassen hat.
Man könnte hieraus eine kostenlose Leihe konstruieren.
Eine Leihe kann euch gegenüber jederzeit gekündigt werden.
Und die Vermieterin kann natürlich jederzeit ihren Vertrag beim Kabelanbieter kündigen.
Es verbietet euch niemand, dass ihr einen eigenen Vertrag abschließt.
Eine rechtssichere Antwort wirst Du hier nicht bekommen.
Wenn die Vermieterin einen Kabelanschluß für sich abgeschlossen hat, kann sie diesen nutzen. Die Überlassung an Dritte ist nicht zulässig bei deutschen Kabelanbietern. Der Kabelanschluß erfolgt pro Haushalt, d.h. für die Räumlichkeiten der Vermieterin (ob diese nun privat oder beruflich genutzt werden).
Eine Nutzung durch Euch (nur weil dort ein Kabel liegt) ist damit widerrechtlich und kann zu empfindlichen Nachzahlungen auf Eurer Seite (denn die Vermieterin hat ja ihren Vertrag) führen, wenn dies nun an die große Glocke gehängt wird. Da diese Nutzung nicht schriftlich gestattet wurde, hängt das Problem an den Nutzern.
Die Vermieterin darf ihren Anschluß natürlich kündigen, denn per Festlegung in den AGB für die Anschlußnutzung kann dies auch nur ihren eigenen Haushalt betreffen.
Ihr habt daher zwei Möglichkeiten:
- Schließt selbst einen Kabelanschlußvertrag mit dem jeweiligen Anbieter ab. Da dürften ja Telefonie und Internet inzwischen enthalten sein.
- Vergesst den Kabelanschluß und nehmt ein DSL-basiertes Angebot mit TV-Kanälen (Deutsche Telekom, Vodafone, ...).
Natürlicht gäbe es auch die dritte Option, nämlich großen Rabatz zu machen, dann würde aber der Kabelanbieter mitbekommen, dass Ihr den Anschluß der Vermieterin mitgenutzt habt... macht dann eine nachträgliche Schadenssumme in Höhe der 36-fachen Monatskosten (drei Jahre zur Miete) zzgl. Bearbeitungsgebühren.
Wenn im Mietvertrag kein Kabelanschluss inkludiert ist, könnt ihr da nichts machen. Wenn Kabel im Haus/Wohnung liegt, kann er euch auch die Montage einer Sat-Schüssel verbieten, es sei denn ihr seid Ausländer und könnt euer Heimatprogramm nur über Sat schauen.
Vielleicht findet ein Anwalt noch ein Schlupfloch.
Sehe nicht, warum sie einen von ihr für sie abgeschlossenen Vertrag nicht kündigen können dürfte.
Ohne den Mietvertrag zu kennen, gibt es keine rechtssichere Antwort. Was steht zum Thema Kabelanschluss drin? Sollte dort nichts verankert sein, dann ist es doch reichlich nett, dass ihr die letzten drei Jahre kostenlos davon profitiert habt. Übrigens: bei mir geht alles über Internet ohne Kabelanschluss. Kostet mich nur die Hälfte.