Erwerbsunfähigkeitsrente nach Reha?

2 Antworten

Für den Übergang bis zur Bewilligung des EM-Rentenantrages kannst Du aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung ALG-I beantragen.

Darauf hätte Dich die Krankenkasse allerdings bereits drei Monate vorher hinweisen müssen. Die Zeit ist jetzt natürlich etwas knapp.

Die umfangreichen Antragsunterlagen können Sie zusammen mit dem zuständigen Mitarbeiter bei den Bürgerdiensten im Rathaus ausfüllen, das ist im Grund genommen eine reine Formalität!

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Der erste Schritt sollte immer darin bestehen, sich um einen kompetenten Rechtsbeistand zu kümmern, da juristische Laien in der Regel mit der komplexen Materie überfordert sind!

Wer keine Rechtsschutzversicherung mit Einschluß von Sozialrechtsschutz hat, der sollte sich ggf. an den VDK wenden, oder bei Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, an seine Gewerkschaft!

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/73646/rechtsberatung_des_sozialverbands_vdk?dscc=ok

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Zunächst müßen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden:

Sie müßen in Ihrem eigenen DRV-Rentenkonto mindestens 60 Beitragsmonate, davon in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Beitragsmonate nachweisen!

Fehlt da auch nur ein Monat, ist in der Regel Fehlanzeige!

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Sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, geht es um den Nachweis der medizinischen Voraussetzungen:

Im diesem Schritt geht es grundsätzlich darum, die eigene Krankenakte auf Vordermann zu bringen und die unverzichtbaren medizinischen Nachweise sicherzustellen!

Aus den Arzt-/Entlassungsberichten muß detailliert und unmißverständlich ersichtlich sein, warum, wieso, weshalb die Leistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag (auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt) abgesunken ist!

Wird dieser Nachweis nicht erbracht, so wird Ihr Antragsverfahren in einer Endlosschleife verharren!

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Zur Überbrückung der Antragslaufzeiten besteht ggf. Anspruch auf die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung und was es damit auf sich hat, können Sie z.B. unter folgendem Link nachlesen:

https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/allgemeines/792-nahtlosigkeitsregelung.html#:~:text=Weitere%20Voraussetzung%20f%C3%BCr%20den%20Anspruch,Sinne%20der%20Gesetzlichen%20Rentenversicherung%20vorliegt.

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Schwerbehinderung hat auf die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente in der Regel so gut wie keinen Einfluß und Ihr Arbeitsverhältnis lassen Sie am Besten einfach ruhen!

Sollte Ihnen Ihr Arbbeitgeber kündigen, gehen Sie am Besten mit dem Kündigungsschreiben zu Ihrer Agentur für Arbeit und lassen Sie sich dort gründlichst beraten, damit Ihnen keine Nachteile entstehen, sollte die DRV nicht mitspielen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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