Deutsche Witwenrente in den Niederlanden versteuern?

1 Antwort

Stimmt, es gibt diese Sonderregelung mit den Niederlanden:

IV B 3 - S 1301-NDL/15/10002

Allerdings bezweifele ich, dass DU sehr viel besser weg kämst, wenn hier besteuert würde, denn da Du in Deutschland keinen Wohnsitz hast, würde ja der Grundfreibetrag wegfallen.

Ausserdem stellt sich die Frage, welche Art Rente es ist. Denn wenn es eine Rente aus dem Sozialversicherungssystem ist, gilt diese Regelung nicht.

siehe Punkt 1.4. Artikel 17 Absatz 5 DBA 2012 des o.a. Dokuments, Abs. 2:

Leistungen aus einem Sozialversicherungssystem eines Staats (Sozialversicherungsrenten i. S. d. Artikels 17 Absatz 1 Satz 2 DBA 2012) sind von dieser Regelung nicht erfasst. Das Besteuerungsrecht des Vertragsstaats, aus dem Leistungen eines Sozialversicherungssystems bezogen werden, beurteilt sich allein nach den Regelungen des Artikels 17 Absatz 1 bis 3 DBA 2012.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
EnnoWarMal  19.07.2018, 08:40

Richtig, und die Fragen nach der Anwendung des § 1 (3) EStG stellt sich wegen

arbeite in den Niederlanden

nicht.

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