Der Bescheid ist nach §165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig? Und da runter steht über die Verwendung dass Guthaben erhalten sie eine besondere Mitteilung?

2 Antworten

"Der Bescheid ist nach §165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig?" steht standardmäßig auf allen Steuerbescheiden. Solange nicht in den ersten Absätzen der Erläuterungen (der lange Textteil nach den Zahlen) etwas spezifisches zu einer Vorläufigkeit steht besuchst du dir da keine Gedanken zu machen.

Dein Guthaben wird dir erstattet. "über die Verwendung dass Guthaben erhalten sie eine besondere Mitteilung" steht oft da wenn noch etwas verrechnet werden muss. Das wäre wenn es deine erste Erklärung ist eher unwahrscheinlich. Es kann aber auch einfach daran liegen das du keine oder keine gültige Bankverbindung angeben hast. Du bekommst auf jeden Fall noch ein extra Schreiben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Bella430 
Fragesteller
 18.05.2023, 16:12

vielen Dank für ihre Antwort .

ich habe meine Bankverbindung alles richtig gegeben ich weiß nicht ich bin verwirrt weil ich habe viel nachgelesen und ich weiß nicht habe negative Gedanken .

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Du glaubst, mit Deinen dürftigen Angaben würdest Du eine vernünftige Antwort erhalten? So fonktioniert das nicht, Denn in diesem Forum wissen die wenigsten, um was es sich hier handelt. Daß Du Geld erhälst wurde schon beschlossen, aber die Höhe des Betrages wurde noch nicht festgelegt. Was ist denn daran so schwer zu verstehen?

Bella430 
Fragesteller
 18.05.2023, 16:19

danke an ihre spezifische Antwort

manche wiesen nicht so viel wie sie eine schonen Tag noch 😀

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