Defekte Balkontür. Wer muss Reparatur bezahlen?

3 Antworten

wie kommst du darauf, das etwas repariert werden muß?

Deine Frage suggeriert, das etwas kaputt gegangen ist, was in fast allen Fällen nicht ist.

Tesa moll wegmachen alle Flächen sauber machen, Dreck ist verkrustet also blitzeblank machen mit Kunststoffreiniger...

dann die Scharniere...ich vermute die müssen nachgestellt werden, sowas verstellt sich oft von selber, dann schließen die wieder richtig.

Erhaltungspflege ist Sache des Mieters.

du kannst natürlich dich an den Vermiter wenden, der eine Fensterfirma konsultiert, wenn sich aber herausstellt, das das wegen mangelnder Pflege bzw normales verstellen entstanden ist, könnten kosten auf dich zukommen.

Noch ein Satz zu tesamoll, wenn ein Fenster zu dicht ist, fördert das auch die Schimmelbildung....

wenn es am untzeren Bereich zieht, bei mir zb bei der Haustüre, habe ich einen lammfellschlauch, gibts bei Amazonien, davor...nix mehr mit ziehen.

Das Kippen läßt sich einstellen, also ist es an Dir oder dem Eigentümer die Reparatur zu beauftragen, je nachdem was die Kosten für Kleinreparaturen vorsieht. Das Schließen der Balkontüre ist normalerweise keine Einstellungssache und es ist zu klären, ob der Schaden von Dir verursacht wurde. In diesem Fall hast Du die Kosten selbst zu tragen, andernfalls der Vermieter.

Da frage ich einmal vorsichtig, wer da denn fragt:

Bei einer Mietwohnung wäre das Sache des Vermieters.

Bei einer Eigentumswohnung ist die Frage, ob es sich um Gemeinschaftseigentum oder um Sondereigentum handelt. Je nachdem zahlt entweder die WEG oder aber der Wohnungseigentümer.