Darf mein Arbeitgeber wegen offener Rechnung meinen Lohn einbehalten?
Hallo zusammen,
ich wurde fristgerecht zum 05.09.2023 gekündigt, jedoch habe ich noch eine offene Rechnung bei meinem Arbeitgeber, da ich Material von der Firma bezogen habe. Die Rechnung habe ich vor kurzem erhalten, jedoch noch nicht beglichen. Nun möchte mein Arbeitgeber die Rechnung in Höhe von 930€ komplett von meinem Lohn einbehalten, bzw. verrechnen. Hatte jemand schon mal so einen Fall und kann mir da helfen, ob das so korrekt ist?
2 Antworten
Eine Verrechnung ist grundsätzlich zulässig. Der Lohn bis zur Pfändungsfreigrenze muss aber ausgezahlt werden, sodass hier durchaus Grenzen gesetzt sind.
Ja das habe ich auch gelesen, jedoch laut WhatsApp seine Aussage, dass es ihm egal sei. Ich werde am montag einen Anwalt drüber schauen lassen. Vielen Dank!
Ich meine das darf er nicht, er muß dir deinen Lohn zahlen und wenn du die Rechnung nicht begleichst muß er den normalen Weg mit Mahnungen und Mahnbescheid gehen.