Arbeitgeber möchte mir Kosten für Lohnpfändungsarbeiten in Rechnung stellen
Ein Teil meines Lohnes wird seit ende letzten Jahres gepfändet. Die dafür zusätzlichen Arbeiten bei meiner Lohnabrechnung möchte mein Arbeitgeber mir nun in Rechnung stellen, da er angeblich für diesen Mehraufwand auch mehr an seinen Steuerberater zahlen muss. Bei dem Mehraufwand handelt es sich lt. meinem AG um Abklärungsarbeiten mit den Gläubigern. Kann er mir diese Kosten berechnen? Mir bleibt eh nicht viel Lohn übrig. Ist das nicht Sache des Arbeitgebers die Lohnabrechnungskosten zu übernehmen?
2 Antworten
Das ist rechtens:
Die Kosten, die dem Arbeitgeber für die Bearbeitung der Entgeltpfändung entstehen, sind durch den Arbeitnehmer zu erstatten; über generelle Rückzahlungsmodalitäten kann nach § 88 BetrVG eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat abgeschlossen werden.
Quelle: http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2003/die-pfaendung-von-arbeitseinkommen-24-2003.php
Der Arbeitgeber zahlt dem Steuerberater für die Lohnkontoführung eine monatlich festgesetzte Pauschaule pro Mitarbeiter. Diese Pauschale beinhaltet aber keinerlei Mehrarbeiten, die dann anfallen könnten. Der Steuerberater stellt dem Arbeitgeber jegliche weitere Leistung in Rechnung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in Rechnung stellen darf. Schließlich kann der Arbeitgeber nichts dafür, dass du dich mit deinen Gläubigern überworfen hast und dem Arbeitgeber vollstreckbare Titel vorgelegt wurden.