Wenn dies dem Wunsch des Betreuten entspricht und nach seinen Lebensverhältnissen üblich ist. Lies § 1908 i Abs. 2 BGB. Dort stehen die Voraussetzungen genau.
Soviel ich weiß, braucht ihr mindestens einen Anwalt. Das ist dann auch die billigste Lösung, wenn ihr keinen Streit habt. Die Anwalts- und Gerichtsgebühren richten sich nach dem Streitwert. Wenn ihr viel monatlich verdient und und viel Vermögen habt, dann wirds umso teurer. Also die Fragen nach den Gebühren hängen hab von dem, was hier nicht bekannt ist, und von dem was ihr wenigsten noch zusätzlich als Folgesache gütlich vereinbart.
Das geht bestimmt nicht mehr; ansonsten müsstest du sie damals in Verzug gesetzt haben; aber das ist ja nicht der Fall. Also vergiss es!
Etwas rückwirkend ändern, geht allein sicher nicht. Da muss immer eine Parteivereinbarung her, also müsst ihr beide gemeinsam die Änderung vereinbaren. Ansonsten hat der Vermieter keine Handhabe gegen dich.
Sofort mit Fälligkeit der Rückzahlung, also zum 31.10.2011. Ansonsten kannst du meines Erachtens zumindest die gesetzlichen Verzugszinsen verlangen, wenn du keinen größeren Schaden hast, z. B. höhere Kreditzinsen, weil du ein Darlehen aufnehmen musstest, dann als Schaden diese Zinsen.
Ich würde auch über die betreffende Anwaltskammer gehen. Meiner Kenntnis nach bestehen für jedes Bundesland eigene Rechtsanwaltskammern. Rufe doch bei der für den Ort des angeblichen Rechtsanwalt zuständigen Kammer an. Dann bekommst du von dort sofort eine Auskunft. Notfalls soll und muss sich der Anwalt ausweisen.
Die Vorschusszahlung ist nicht als Aufrechnung anzusehen. Daher gilt das Aufrechnungsverbot, worauf wohl dein Mitarbeiter hinaus will, in diesem Fall nicht.
Ich schließe mich der Antwort von gtbasket an und würde dir empfehlen, zuerst einmal die übrigen Miterben ausfindig zu machen und mit ihnen Kontakt aufzunehmen. Schließlich muss das Erbe jemand besitzen. Falls dies ebenfalls ein Miterbe ist, weiß ich, dass du da eine Auskunft über den Bestand des Erbes verlangen könntest. Am Besten gehst du gleich zum Anwalt deines Vertrauens. Der hilft dir sicher fachkundig weiter.
Wenn er die Wohnung verkauft, muss sich der neue Eigentümer mit dem Mieter auseinanderschlagen. Der alte Eigentümer entgeht dadurch in der Tateiner weiteren Auseinandersetzung mit dem Mieter.
So viel ich weiß, ist das zulässig. Die Besonderheit liegt wohl darin, dass der Erblasser ja jederzeit selbst noch sein Testament ändern könnte, falls er denn einen Nachkommen gezeugt hat. Aber grundsätzlich geht diese Einsetzung bestimmt.
Solang kein Titel der Bank vorliegt, muss diese tatsächlich aufpassen, dass sie rechtzeitig gegen dich gerichtlich vorgeht. Denn ansonsten bleibt es bei der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Nur die Forderung in einem gerichtlichen Titel verjährt erst in 30 Jahren.
Dein Mietgebrauch darf nicht eingeschränkt sein, was sicher ist, wenn die Ruhezeit und Nachtzeit nicht eingehalten wird. Ich würde vorschlagen, dass du zunächst einmal abklärst bei der Stadt oder Gemeinde, welche Ruhezeiten für den betreffenden Ort gelten und dann auch in die Hausordnung schaust, die jedenfalls immer zwischen Mieter und Vermieter gilt. Wenn der Musiker sich daran nicht hält, würde ich beim Vermieter vorstellig werden und notfalls eine Mietminderung ankündigen.
Ja, aber eine Pfändung kann doch meines Wissens nach nur mit einem Titel erfolgen. Wenn aber gegen dich kein Urteil oder Vollstreckungsbescheid vorliegt, würde ich mich gegen die Pfändung zur Wehr setzen. Denn du haftest nicht als Ehefrau für die Schulden deines Mannes. Das geht nur ganz eingeschränkt. Aber auch da muss ein Titel gegen dich vorliegen. Ansonsten kann nicht dein Miteigentumsanteil an der Kaution gepfändet werden. Dagegen gibt es eine sogenannte Drittwiderspruchsklage. Suche sofort einen Anwalt auf, damit er dich rechtlich wirksam sichert.
Nein, da gibt es sicher keine Mitschuld. Denn die Vorfahrtsberechtigung gilt auf der gesamten Fahrbahnbreite. Wenn sie nicht rechts gefahren ist, führt das nicht zu ihrem Mitverschulden. Die Versicherung hat nicht recht. Suche einen Rechtsanwalt auf.
Ich würde das durchaus versuchen, mich aber vorher genau kundig machen, was das kostet oder einen genauen Festpreis aushandeln und dafür auch den genauen Rahmen festlegen, was der Detektiv tun soll. Man könnte auch eine Erfolgsprämie versprechen, soweit das zulässig ist.
Das habe ich schon mal gehört, dass das geht. Die Geldbuße müsste dann aber deutlich angehoben werden. Sie müsste dich empfindlich treffen, dann könntest du das Fahrverbot u.U. wegbekommen. Das müsstest du aber wohl mit dem Richter verhandeln.
Ich würde ebenfalls eine andere Bank kontaktieren, da die jetzige Bank bestimmt schon über die Maßen einen Überziehungszins einkassiert. Bei einer anderen Bank kannst du bestimmt einen besseren Überziehungszins erhalten.
Mit eurem Stiefvater seid ihr nicht verwandt. Ihr habt also keinen Erbanspruch gegen ihn. Dieser besteht jedoch gegenüber eurer Mutter. Es kommt aber darauf an, welches Vermögen sie im Ablebensfalle hat. Nur an diesem erbt ihr, also nicht an dem Vermögen eures Stiefvaters, weil der ja wohl noch lebt. Etwas anderes wäre nur, wenn er vorverstorben wäe, dann hätte eure Mutter daran geerbt. Folglich hättet ihr nach ihrem Ableben auch dieses Vermögen erhalten, das er seiner Frau bzw. eurer Mutter vererbt hat.
Soviel ich weiß, gibt es auch Ausweichmöglichkeiten für Anwälte, nämlich Anwälte vor Ort. Das sind dann die Terminsvertreter. Und für einen Prozess in Deutschland bedarfs es wohl keine ausgedehnten Flug- und Hotelkosten. Wenn sie sich aber im Rahmen des Notwendigen halten, sind sie möglicherweise zu erstatten.
Ich verlasse mich auf den überweisenden Hauszahnarzt, dass er mich zu einem kompetenten Kollegen überweist und nicht zu einem Stümper wie in deinem Fall. Ich sehe ein Mithaftung, da er es besser wissen muss.