Darf Unternehmen auf Zahlung bestehen, wenn Minderjährige bestellt hat?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Per Einschrein, Rückschein teilt man dem Ticketservice mit das kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist, da die Bestellung von einem minderjährigen Kind getätigt wurde. Als erziehungsbereichtgte Eltern werden man auch nicht zustimmen.

Und dann verklagen lassen...., wetten, dass das nicht geschieht ?

Aber eurem 12-jährigen Früchtchen solltet ihr das Taschengeld in der Höhe der Tickets sperren, damit sie kapiert, welchen Wert ein solches Geschäft hat, und euch selbst sollte ihr fragen ob eine Erziehung nach dem Motto, Strom kommt aus der Steckdose und Taschengeld aus dem Portemonnai der Eltern, vielleicht dringend änderungsbedürftig ist, um nicht noch mehr böse Überraschungen zu erleben.

Ich bin ja kein Anwalt, aber ich würde einfach noch einmal einen Brief schreiben, dass die Bestellung storniert werden soll, da die Tochter noch minderjährig ist und die Bestellung daher sowieso nicht gültig. Und dass du dir einen Anwalt nimmst, wenn sie weiter auf ihre Zahlung bestehen. Vielleicht hören sie ja dann auf, dich um die Zahlung zu bitten.

Jein. Du bist nicht der Vertragspartner, sondern die Tochter. Es gibt den sogenannten "Taschengeldparagraph". Also bis zu einer Höhe des normalem Taschengeld ist der Vertrag rechtskräftig. Du solltest Dich auf jeden Fall mit der Firma irgendwie einigen. Wenn die sich auf Stur stellen, hast Du nämlich dann noch einen negativen Eintrag in der Schufa.