Darf man aufgrund kürzerer Betriebszugehörigkeit von einer Gehaltsanpassung ausgeschlossen werden?
Hallo zusammen, ich wollte mal die Rechtsexperten unter euch fragen, wie ihr den Sachverhalt seht. Bei uns im Unternehmen gab es zum 1.1.2023 eine einmalige flächendeckende, vorgezogenen Gehaltsanpassung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um knapp 8%. Bisher wusste ich davon nichts. Auf Nachfrage, warum bei mir keine solche Gehaltsanpassung erfolgt ist, wurde mir mitgeteilt, dass die Gehaltserhöhung für alle Mitarbeitenden galt, die bis einschließlich 1.10.2022 begonnen hatten (ich wurde erst im November eingestellt). Bei allen anderen wäre der Ausgleich im Rahmen der Gehaltsfindung bei der Einstellung bereits mit berücksichtigt wurden. Ist eine solche Einschränkung zulässig? Vielen dank für eure Antworten:)
2 Antworten
Du hast doch keine Einschränkung gehabt, lese doch die Begründung der Firma mal richtig
Bei allen anderen, wäre der Ausgleich im Rahmen der Gehaltsfindung bei der Einstellung bereits mit berücksichtigt wurden
Deine Gehaltserhöhung wurde schon vorweggenommen, also steht sie Dir nicht mehr zu. Du kannst natürlich den Arbeitgeber verklagen, aber das Gericht wird meine Einstellung teilen.
D.h. ich habe keine Chance auf mehr Geld?😅