Grundbuchschuld?

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Sonne:

Hier haften mehrere Grundstücke mit unterschiedl. Eigentümern für die Forderungen des Grundpfandgläubigers. Die Grundschuld nennt man "Gesamtgrundschuld".

Kernstück bildet die Sicherungsabrede. Sie beinhaltet i.d.R. nicht nur die Sicherung der Kauf- oder Baudarlehen, sondern alle sonstigen Forderungen, auch insbesondere, die der Gläubiger gegen den Bruder hat.

Selbst wenn Kauf-/Baudarlehen längst zurückgeführt sind, könnte die Bank die Gesamtgrundschuld als Haftungsgrundlage für andere Verbindlichkeiten heranziehen.

Deshalb bleibt unverständlich, warum die Löschung der Gesamtgrundschuld im Grundbuch nicht längst veranlasst wurde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank

Was kann ich tun, bei der Überschreibung der Haueser beim Notar fragen und ihm die Grundbucheinträge zeigen , die ich mir schicken gelassen habe sonst wüsste ich nicht was darin eingetragen ist. Über den Notar die Löschung veranlassen.? Mein Vermutung ist es halt das mit dem Haus das ich erbe diese Grundschuld eingetragen worden ist damit das andere das mein Bruder erbt mitfinanziert wurde Meine Eltern hatten beide auf dem Namen und der letzere Elternteil ist erst verstorben. Ist dann von den Grundbucheinträgen der Betrag mit gelöscht vermerkt oder wie erkennt man sonst eine Löschung.

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Eine Grundschuld kannst Du nur löschen lassen, wenn Du eine Löschungsbewilligung des geldgebenden Kreditinstituts vorweisen kannst . Sprich Du musst Dich an dieses wenden , und um Hergabe einer solchen bitte.

Sonne,

dein Notar wird beim zuständigen Grundbuchamt einen Grundbuchauszug anzufordern. Aus ihm ist ersichtlich, welche Grundstücke mit der Grundschuld belastet sind.

Wenn du nicht selbst aktiv wirst, fordert er auch die Löschungsbewiligung an.

Laut Grundbuchauszüge ist das Haus das ich erbe belastet und das Haus wo mein Bruder erbt belastet. Es ist keine Löschung eingetragen oder durchgestrichen. Die grössere Belastung von der Grundschuld liegt lt. Eintrag auf dem Haus das ich erben soll. Es wurde als Sicherheit benutzt so geht es mal aus einem alten Schreiben das ich noch hatte hervor. Alle Unterlagen die man evtl. benötigt habe ich leider nicht. Ist es möglich das die Löschung nur beantragt werden kann wenn mein Bruder für sein Haus zustimmt oder geht es auch von meiner Seite einzeln, erscheinen werden wir beide beim Notar. Ich möchte auf keinen Fall für Verbindlichkeiten aufkommen lt Grundbucheintrag die in dem Andererm sprich seinem Haus aufkommen und mit dem Grundbucheintrag von dem Erbe meines Hauses belastet werden. Die grundbuchschulden selbst sind gegenüber der Bank ja beglichen. Vielleicht könntest du mir das beantworten wenn du so nett wärst und es weisst. Danke

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@Sonne09

onne:

Es bedarf keines Löschungsantrags deines Bruders zur Enthaftung deines Grundstücks aus einer Gesamtgrundschuld. Bei einer Einzelgrundschuld liegt das Antragsrecht ohnhin bei dir als Alleineigentümer.

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