Darf ich Schadenersatz als Bürgergeld Bezieher erhalten?

4 Antworten

nun bietet die Airline pro Person eine Entschädigung in der Höhe von 800€ an.
Muss man die Entschädigung dem Amt melden?

Ein solcher Einkommenszufluss ist meldepflichtig, soweit im Zusammenhang damit für Deine Eltern nicht zusätzliche gegenrechnngsfähige Kosten entstanden sind.

Bei der Einkommensberechnung gilt im Allgemeinen das sogenannte Zuflussprinzip.

Einnahmen die Hartz IV-Empfänger (Bürgergeld Bezieher) nach Antragstellung zufließen, werden/wurden grundsätzlich wie Einkommen behandelt.

Schadensersatzforderungen sollen in der Regel allerdings nur Vermögensschäden(- einbußen) ausgleichen. Ein Vermögenszuwachs entsteht durch Schadenersatz (Bedeutung "ERSATZ") also nicht.

Es ändert sich insofern auch nichts an der Hilfebedürftigkeit von (ehemals Harz4) jetzt Bürgergeld Empfängen.

Eine Leistungskürzung ist daher nicht gerechtfertigt. !

https://dejure.org/gesetze/SGB_II/11a.html

(2) Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der kein Vermögensschaden ist, nach § 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

Vorweg,ich weiß es nicht im Einzelfall.

EinSchadenersatz, der einen Sachschaden ersetzt, kann nicht angerechnet werden. Macht dem Bürgergeldempfänger jemand sein Fahrrad kaputt, so muss er ja vom Schadenersatz ein anderes Fahrrad kaufen.

Bei diesem Schadenersatz, ist es ja ein pauschalierter Schadenersatz für Fluggäste für verlorenen Zeit, Einbuße an Urlaubsfreude usw. udn da bin ich mir nicht sicher, denn es gab ja keinen Schaden in einem Aufwand an Geld,den es zu pompensieren galt.

Wenn natürlich eine Übernachtung abgegolten wurde, oder ähnlich, dann wären die Kosten natürlich gegen zu rechnen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

wie auch immer, dir sollte klar sein, das Pluseingänge auf dem konto deiner Eltern auffallen werden im Rahmen eines Datenabgleichs.

Dann wird man aufgefordert, den Pluseingang zu begründen wieso ... weshalb...und dieses Protokoll muß vom Bürgergeldbezieher unterschrieben werden.

Inwieweit das jetzt weiter geht, liegt am zuständigen Sachbearbeiter, das kann hier niemand wissen.

Aber auffallen wird es garantiert irgendwann.