Darf ein Kassierer auf Vereinskosten ein günstiges Notebook kaufen, um damit die Buchhaltung zu erledigen, oder muss so eine Anschaffung immer privat sein?

3 Antworten

Welche Vollmachten hat denn der "Kassierer"? Ohne Vollmacht wäre jeder Kauf dieser Art nur Privatgeschäft und er müßte sich die Auslagen vom Vereinsvorstand erstatten lassen.

Im übrigen würde es natürlich nicht angehen, daß er ein auf Kosten des Vereins angeschafftes Notebook mit nach Hause nimmt. Das ist Vereinsvermögen und muß auch den anderen Vereinsmitgliedern zur Verfügung stehen.

So sehe ich das auch. D.H. 

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"Darf" im Sinne des StGB - eindeutig JA. Ob die Satzungen des Vereins dies zulassen steht auf einem anderen Blatt, entweder ist der "Kassierer", der gemeinhin ein "Rechnungsführer" oder "Kassenwart" ist, zum Handeln für den Verein bevollmächtigt oder nicht.

Ob eine Ausgabe von weniger als 300€ zu den Dingen gehört, die ein Vorstandsmitglied auf eigene Kappe kaufen kann, hängt von der Satzung und wohl auch von der Größe des Vereins ab.

Neben der satzungsmäßigen Zulässigkeit (im Zweifel bekommt er was von den Kassenprüfern auf die Finger), stellt sich für mich eine ganz andere Frage, die mir erst durch diese Frage auffällt, wenn er die Buchhaltung des Vereins per Computer machen will bracht er sogar einen für den Verein, oder, alternativ, die Genehmigung des Vorstands, die Daten des Vereins (schließlich mit den Mitgliederdaten) auf einem eigenen Computer zu bearbeiten.