Wie kann ich als freiberufler in Bitcoins bezahlt werden, was ist mit der Steuer?

2 Antworten

Ist doch vollkommen egal, in welcher Währung du Rechnungen stellst. Glaubst du, nicht alles würde in Dollar, Franken oder irgendeiner andern Währung abgerechnet, wenn man davon irgendeinen Vorteil hätte?

Es greifen alle Steuergesetze und auch sonst ist alles, wie wenn du in Euro bezahlt würdest.

Dazu kommt in dem Spezialfall ja auch noch, dass dein Auftraggeber ordentliche Rechnugnen braucht und sich weder er noch sein Steuerberater unnötig mit Kryptowährungen rumschlagen will.

Wenn der Zahlungsverkehr komplett über eine Plattform irgendwo im Netz abgewickelt wird, ist es schwerer zu dokumentieren aber nicht weniger steuerpflichtig. Vom Geldwäschethema und von dem Thema, dass du dann Plattformen nützt, die Terrororganisationen und das organisierte Verbrechen nützen könnten und die deshalb (sehr) schnell verboten und die dort lagernden Gelder konfisziert werden könnten, mal ganz abgesehen.

Cryptowährung ist ja kein anerkanntes Geld und wird meineswissens anders behandelt

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@bankueberfall

Woher stammt das "Wissen"? Ist die Anerkennung des Zahlungsmittels relevant? Versetze dich in die Lage des Fiskus! Ob eine Leistung von dir mit Euro, Dollar, Gold, Reiszwecken, Würsten oder oder Bitcoin bezahlt wird, macht für den nur insofern einen Unterschied, dass er rumrechnen muss.

Nebenbei überlässt er das Rechnen dir und prüft nur, ob es stimmt. Das Finanzamt verlangt seine Erklärungen in Euro und wird, wenn zu wenig rauskommt, nachprüfen und schätzen. Weil dein Auftraggeber selbst Unternehmer ist, ist es eher einfach, bei dem nachzuschauen, was der (in Euro oder einer anderen anerkannten Währung) geltend macht.

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Wie Du richtig schriebst, sind Coins keine Anerkannte Währung.

Was Du machst, ist ein Tausch. Du schreibst eine Rechnung und sagst darin, Du möchtest 1/10 Bitcoin haben (irgendetwas in Richtung 2.000,- Euro Wert).

Das ist ein Tausch, ebenso, als würde ich zwei Beratungstage gegen 100 gramm Gold Tauschen.

Bei einem Tausch, oder tauschähnlichem Umsatz ist der Wert der Leistung gleich dem Wert der Gegenleistung.

Es würde also der am Tag der Abrechnungen/Zahlung gültige Wert des 1/10 Bitcoin als Einnahme in Euro aus der selbständigen Tätigkeit gerechnet.

Wenn Du den 1/10 bitcoin danach behältst, ist es Deine Sache der Spekulation mit Bitcoins im privaten Bereich. Also ggf. Spekulationsgewinn, oder -verlust.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986