Darf ich im Bad etwas andübeln?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man darf durchaus Dübellöcher bohren, muss aber beim Auszug damit rechnen, die Dübel entfernen und die Löcher unkenntlich verschließen zu müssen. Für angebohrte Fliesen kann vom Vermieter kein Ersatz gefordert werden, es sei denn, die Wände sehen aus wie ein Schweizer Käse. Da dieses aber ein Streitthema sein kann, sollte man, wenn es eben möglich ist, nur in die Fugen bohren.

Man darf bohren. Aber wenn man wenig Ärger beim Auszug will sollte man halt nur in den Fliesenkreuzen bohren und Trageschienen anbringen um dann die Schränkchen passgenau zu plazieren. Beim Auszug kann man dann alles wieder soweit entfernen, dass die Bohrlöcher kaum mehr zu sehen sind.

Das darfst du bestimmt. Ich möchte solche Maßnahmen als zum vertraglichen Gebrauch gehörig ansehen. Es handelt sich daher um Schönheitsreparaturen, die fällig sind beim Auszug. Aber dann kommt es darauf an, ob sie laut Mietvertrag von dir zu zahlen sind. Bitte besehe ihn also. Wenn da nichts Ausdrückliches oder Klares für dich steht, muss die Schönheitsreparaturen der Vermieter selbst tragen.