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Das darfst du bestimmt. Ich möchte solche Maßnahmen als zum vertraglichen Gebrauch gehörig ansehen. Es handelt sich daher um Schönheitsreparaturen, die fällig sind beim Auszug. Aber dann kommt es darauf an, ob sie laut Mietvertrag von dir zu zahlen sind. Bitte besehe ihn also. Wenn da nichts Ausdrückliches oder Klares für dich steht, muss die Schönheitsreparaturen der Vermieter selbst tragen.