Darf ich alles Fotografieren?

3 Antworten

bennihugel 
Fragesteller
 28.10.2023, 19:17

aber das beschäftigt sich ja auch nur mit dem Veröffentlchen... oder?

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tellerchen  28.10.2023, 19:24
@bennihugel

werter Fragesteller, du schreibst hier nicht worums geht, wie kann man da antworten, garnicht

in welche Richtung geht die Frage...Gemälde, Sehenswürdigkeiten...Personen, Tiere...angezogene oder unbekleidete Personen....etcetcetc

ein Bekannter hat mal ein bild von seinen Geschwistern gemacht, als sie zu hause waren und die Bilder betrachtet hatten, mussten sie feststellen, sorry muß schmunzeln ...hinter irgendeinem Baum ganz im Hintergrund musste jemand .... ich sage nur Notdurft...

jetzt meine Frage ist das Bild erlaubt oder nicht?

Deine Frage ist zumindest für mich nicht beantwortbar...

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Hallo bennihugel,

auch wenn du die Fotos nicht veröffentlichst, darfst du nicht alles fotografieren.

(Fremde) Personen (z. B. im öffentlichen Raum) darfst du nur mit deren vorheriger Einwilligung fotografieren, sonst liegt ein Verstoß gegen den Datenschutz vor und auch eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte.

Verboten ist es

  • Personen in deren Wohnung oder in einem besonders geschützten Raum wie einer öffentlichen Toilette zu fotografieren,
  • Menschen in einer hilflosen Situation zu fotografieren, also zum Beispiel Unfallopfer,
  • das gezielte Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt (Upskirting).

Es ist aber nicht verboten

  • Verwandte/Freunde, z. B. auf einer Familienfeier (ohne Einwilligung) zu fotografieren, wenn man die Fotos nicht veröffentlicht (Haushaltsprivileg).
  • Auch Fotos von Prominenten darf man in der Öffentlichkeit machen.
  • Bei Fotos in der Öffentlichkeit, in denen jemand zufällig im Hintergrund durch das Bild läuft oder auch auf Versammlungen/öffentlichen Veranstaltungen müssen die Leute damit rechnen (ohne Einwilligung) fotografiert zu werden.

Infos hier: https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/fotos-datenschutz-strafrecht-100.html

Anders als bei der Personenfotografie, bei der das Recht am eigenen Bild anerkannt ist, existiert ein Recht am Bild der eigenen Sache nicht. Das Fotografieren von fremden Grundstücken und Gebäuden ist daher grundsätzlich erlaubt. Auch die Verwertung der entstandenen Fotos unterliegt grundsätzlich keinerlei Schranken. Die Unzulässigkeit der Fotos und deren Verwertung kann sich aber aus einem anderen Umstand ergeben: Häufig wird der Fotograf nicht von allgemein zugänglichen, öffentlichen Flächen aus fotografieren, sondern dazu fremde Grundstücke betreten. Auf fremdem Grund und Boden kann der Eigentümer des Grundstücks sowohl die Aufnahmen als auch deren Verwertung entweder nur bedingt erlauben oder gar ganz untersagen.

https://www.fineartprinter.de/ger/FAQ/Fotorecht-auf-oeffentlichem-Grund-auf-fremdem-Grund

VG Emelina

Ich würde Dir was erzählen, wenn Du mich einfach so fotografieren würdest - und wenn Du das mit einem Kind in meiner Verantwortung tun würdest, würde Dir nach der Ansage kein Hut mehr passen.