Darf Ex Mann wieder in Wohnung ziehen. Er steht immer noch im Mietvertrag?
Mein Ex Mann steht seit 23 Jahren immer noch im Mietvertrag, obwohl er seit 20 dort nicht mehr wohnt.Seit der Trennung lebe ich mit unserer gemeinsamen Tochter in dieser Wohnung. Er lebt mit unserem Sohn zusammen.
Nun möchte ich ausziehen und möchte gerne, dass er mit dem Sohn wieder einzieht, damit unsere Tochter nicht alleine sein muss.
Darf er wieder einziehen ?Was müssen wir gegenüber den Vermietern sagen oder tun?
2 Antworten
Du musst systematisch vorgehen. Es gibt anfänglich zwei Vertragspartner: 1. Dein Vermieter, 2. du und dein Ex als gesamtschuldnerische Mieter. Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit (nehme ich an). Dann läuft der Mietvertrag also solange, bis einer dieser beiden Vertragspartner wirksam kündigt. Dem Vermieter ist es egal, von wem er die Miete kriegt. Zahlt einer nicht, zahlt der andere (§ 421 BGB). Zahlt gar keiner, wird er nach 2 Mieten Rückstand außerordentlich und fristlos kündigen (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
Im Fall einer Auflösung der Mietergemeinschaft ist der übliche Weg, eine Entlassungsvereinbarung zu treffen, d.h.: du, dein Ex und der Vermieter stimmen zu, dass dein Ex künftig nicht mehr Vertragspartner ist und der Vertrag fortan nur zwischen dir und dem Vermieter besteht. Alternativ wäre auch eine Kündigung mit Neuvertrag eine Option gewesen.
Ist damals nichts von beiden passiert, ist dein Ex weiterhin Vertragspartner. Dann bestünde nur noch die Möglichkeit, seine Zustimmung zu einer gemeinsamen Kündigung aus § 730 BGB gerichtlich einzufordern.
Da er offiziell Mieter der Wohnung ist, kann er auch dort wohnen. Du musst aber bedenken, dass auch DU dann immer noch Mieter der Wohnung bist mit allen Rechten und Pflichten, auch die der Mietzahlung!