Darf die Polizei meinen Roller behalten?
Die Polizei hat meinen Roller bei einer Verkehrskontrolle ab schleppen lassen weil mein Roller zu schnell war und dann wurde er auf den Prüfstand gestellt. Da war er 7 km/h zu schnell und jetzt wollen sie den komplett behalten so das ich den nie wieder bekomme. Daher meine Frage. Darf die Polizei meinen Roller behalten oder müssen sie den mir oder meinem Eltern aushängen wenn alles erledigt ist?
3 Antworten
Das hat nicht die Polizei zu entscheiden, sondern ein Richter.
Die sogenannte Einziehung von Gegenständen ist grundsätzlich möglich, nur sehe ich dazu in einem solchen Fall die gesetzlichen Voraussetzungen nicht für gegeben.
Der Roller wird an Deine Eltern nach Abschluß des Verfahrens ausgehändigt.
"wenn alles erledigt ist"
das kann ewig dauern zumindest solange der fall nicht abgeschlossen ist
unter Umständen bekommste den garnicht wieder...während des Verfahrens wird der erstmal als Beweis gesichert