Darf die Polizei meinen Roller behalten?

3 Antworten

Das hat nicht die Polizei zu entscheiden, sondern ein Richter.

Die sogenannte Einziehung von Gegenständen ist grundsätzlich möglich, nur sehe ich dazu in einem solchen Fall die gesetzlichen Voraussetzungen nicht für gegeben.

Der Roller wird an Deine Eltern nach Abschluß des Verfahrens ausgehändigt.

"wenn alles erledigt ist"

das kann ewig dauern zumindest solange der fall nicht abgeschlossen ist

unter Umständen bekommste den garnicht wieder...während des Verfahrens wird der erstmal als Beweis gesichert