Darf Polizei grundlos schneller fahren als erlaubt?

1 Antwort

Die Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und das THW, sowie besondere Behörden können Sonderrechte in Anspruch nehmen, die Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr in besonderen Situationen nicht berücksichtigen. Ein Polizeifahrzeug kann also durchaus in einer Zone 30 mit erhöhter Geschwindigkeit fahren, um beispielsweise ein Fahrzeug einzuholen, das zu kontrollieren ist. Dabei gilt auch eine erhöhte Vorsichtspflicht, d.h. i.a. ist bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten auch Sondersignal zu verwenden - muss aber nicht.

Das Gleiche gilt für den Rettungsdienst. Ein RTW kann gegen die Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße fahren, bei roten Ampeln Kreuzungen überfahren, Fußgängerzonen befahren etc. Man darf allerdings keine Straftaten begehen. Dies wären z.B. Gefährdung von Schienenverkehr oder Körperverletzung.

Mit anderen Worten: ja, die Polizei darf das.