Darf der Vermieter in alle Räume?
Hallo, ich habe eine kleine Frage.
Unser Vermieter war letzte Woche da um sich die Wohnung anzusehen und zu schauen das alles inordnung ist (nach 2 Jahren die wir hier wohnen). Ich habe ihn in alle räume gelassen außer unsere Abstellkammer, da ich zu der in dem Moment keinen Schlüssel hatte und ich sowieso nicht möchte das er da rein geht, da stehen private Sachen da sie als Schrank genutzt wird.
Für ihn war es in dem Moment auch kein Problem.
Jetzt habe ich eine E-mail bekommen, er möchte einen neuen Termin um sich die Abstellkammer und den Dachboden anzusehen.
Bei der Besichtigung wollte er nicht auf den Dachboden, hätte er aber machen können.
Muss ich ihm jetzt einen zweiten Termin gewähren und ihn in die Kammer lassen?
3 Antworten
Schlicht und einfach - auf derlei Besichtigungen - "Ordnungsüberprüfungen" hat ein Vermieter überhaupt keinen Anspruch.
Nur wenn der Vermieter einen konkreten Grund oder besonderen Anlass für eine Wohnungsbesichtigung hat, muss der Mieter ihn in die Wohnung lassen. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) hat der Vermieter dagegen kein generelles Besichtigungsrecht und erst recht keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel.
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/wohnungsbesichtigung-vermieter/
Sehe ich genauso. Interessanterweise ist im Mustervertrag für Wohnungen von "Haus- und Grund" z. B. genau so ein Besichtigungsrecht vorgesehen, wie ich letztens feststellen musste.
Klar!
Ist sein Eigentum und Du MUSST ihm regelmäßig die Möglichkeit geben, sich ALLES anschauen zu dürfen.
Schließlich muss er kontrollieren, ob irgendwelche Instandsetzungen anliegen.
Und Du betonst "nach 2 Jahren die wir hier wohnen", ich meine sogar, dass der Vermieter rechtlich betrachtet sogar einen jährlichen Anspruch hat.
Ja ich habe das betont weil ich gelesen habe, wenn es keinen triftigen Grund gibt darf er nur alle 5 Jahre eine Besichtigung machen.
Mich stört das ein wenig weil er an dem Termin nichts gesagt hat und für ihn alles inordnung war. Seine Worte waren " kein Problem dann lassen wir den Raum aus, ist nicht so wichtig". Plötzlich aber doch sagt er möchte die Räume sehen.
Welcher Stundensatz ist vereinbart worden? Wenn Du anwesend bist und die Wohung in dem Moment nicht nutzen kannst, wird eine Entschädigung fällig. Wenn Du frei nehmen must, ebenfalls. Wenn er kommt, soll er Taschenlampe mitbringen. Strom steht nicht zur Verfügung. Ferner muss ein unabhängiger Zeuge her, der bei der Besichtigung zugegen ist. Sonst kann er nachher alles mögliche behaupten.
Hää...? Entschuldigung ich verstehe das gerade nicht ganz richtig. Wie Stundensatz?