Darf der Vermieter die Miete erhöhen obwohl der Balkon nicht fertig ist?
Hallo. Uns wurde der Balkon letzten Sommer versprochen. Durch den Baustoffmangel hat sich das bis in diesen Sommer verzögert. Das kann ich nach vollziehen und habe dafür Verständnis.
Der Balkon ist jetzt dran, allerdings mit einem Abstand von 20cm zur Hauswand. „Geflickt“ wurde das mit Holzpaletten. Außerdem liegt das Kabel vom Fernsehanschluss des Nachbarn auf den Paletten. Es muss wohl verlängert und dann eingeputzt werden. Dafür fühlt sich die Firma und der Vermieter nicht zuständig.
Rechts und links ist die Hauswand noch offen.
Gestern (19.06.2022) bekam ich via Signal vom Vermieter die Bitte, doch noch die Mieterhöhung von 50€ für den Balkon für Juni nachzuzahlen. Es war hierfür nichts abgemacht. Heute hat er erstmals gefragt ob er morgen kommen darf für die Bauarbeiten. Sonst steht er immer einfach so in der Wohnung. Er macht alles selbst.
Muss ich die 50€ bezahlen? Der Balkon ist nur eingeschränkt nutzbar. Mein Kind lasse ich mit dem Freiraum zwischen Balkon und Wand nicht drauf!
Danke
3 Antworten

Falls es dich interessiert: Der Vermieter hat auf jeden Fall nicht das Recht, ohne Zustimmung in deine Wohnung zu gehen. (Immer erst mit deiner Zustimmung)
Ansonsten würde ich erst zahlen wenn der Balkon fertig ist, da das laut dir so im Mietvertrag geregelt ist. Kein Grund es anders zu machen.
Wenn dein Vermieter sagt der Balkon wäre ja schon "da" obwohl noch nicht fertig, würde ich die 50€ ebenfalls nicht zahlen da der vertragsgemäße Gebrauch des Balkons und somit der Mietsache nicht gewähleistet ist.
Laut § 536 BGB darfst du in diesem Fall eine "angemessen herabgesetzte Miete" entrichten, was ja in dem Fall die normale Miete abzüglich der 50€ für den Balkon wäre.

Bespreche das mit dem Vermieter!
Mache diesem klar, dass Du mit der Anpassung der Miete generell einverstanden bist, aber erst dann, wenn der Balkon fertig und voll nutzbar ist.

Wenn nichts im Mietvertrag steht und auch keine schriftliche (Brief) Mitteilung kam, musst du gar nichts zahlen und ohne Nachweis der von dir Unterschrieben wurde, kann er auch nicht vors Gerich.

Es steht im Mietvertrag, dass diese Mieterhöhung kommt wenn der Balkon da ist. Nur ist er noch nicht fertig und wir sollen schon zahlen.