Darf der Vermieter die Miete erhöhen obwohl der Balkon nicht fertig ist?

3 Antworten

Falls es dich interessiert: Der Vermieter hat auf jeden Fall nicht das Recht, ohne Zustimmung in deine Wohnung zu gehen. (Immer erst mit deiner Zustimmung)

Ansonsten würde ich erst zahlen wenn der Balkon fertig ist, da das laut dir so im Mietvertrag geregelt ist. Kein Grund es anders zu machen.

Wenn dein Vermieter sagt der Balkon wäre ja schon "da" obwohl noch nicht fertig, würde ich die 50€ ebenfalls nicht zahlen da der vertragsgemäße Gebrauch des Balkons und somit der Mietsache nicht gewähleistet ist.

Laut § 536 BGB darfst du in diesem Fall eine "angemessen herabgesetzte Miete" entrichten, was ja in dem Fall die normale Miete abzüglich der 50€ für den Balkon wäre.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Bespreche das mit dem Vermieter!

Mache diesem klar, dass Du mit der Anpassung der Miete generell einverstanden bist, aber erst dann, wenn der Balkon fertig und voll nutzbar ist.

Wenn nichts im Mietvertrag steht und auch keine schriftliche (Brief) Mitteilung kam, musst du gar nichts zahlen und ohne Nachweis der von dir Unterschrieben wurde, kann er auch nicht vors Gerich.

TSion 
Fragesteller
 20.06.2022, 22:04

Es steht im Mietvertrag, dass diese Mieterhöhung kommt wenn der Balkon da ist. Nur ist er noch nicht fertig und wir sollen schon zahlen.

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NeedHelp174  21.06.2022, 02:15
@TSion

Solange der Balkon nicht fertig ist, müssen sie nicht zahlen

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