Mieterhöhung auf Campingplatz ohne Benachrichtigung?

Wurden die Preise wirklich nur "genannt" oder wurde die Gebührenordnung ausgehändigt?

Nur genannt, ich habe keine Gebührenordnung zum Mietvertrag erhalten. Die Preise haben aber mit den Angaben und Abrechnung der Vormieter übereingestimmt.

3 Antworten

Ich würde die unstrittigen Gebühren, also die, die beim Abschluss des Vertrages bekannt waren, schon mal überweisen. Das nimmt etwas Druck vom Kessel.

Dann würde ich den Vermieter (am besten schriftlich) darum bitten, die aktuelle Gebührenordnung auszuhändigen. Wenn ihr mit den neuen Gebühren einverstanden seid, dann ab diesem Zeitpunkt die neuen Gebühren überweisen.

Über die aufgelaufene Differenz würde ich ein persönliches Gespräch suchen. Bringt als Beispiel eure Stromabrechnung. Da gelten neue Preise auch erst, wenn sie bekannt gemacht werden. Dann hat man übrigens auch ein Sonderkündigungsrecht.

Vielen Dank für die Antwort. Wir haben die Gebühren abzüglich der Erhöhung sofort überwiesen und dem Vermieter auch schriftlich benachrichtigt, worauf wir aber keine Antwort bekommen haben. Werde jetzt auch ein persönliches Gespräch mit ihm führen. Wollte im Vorfeld wissen ob dies überhaupt zulässig ist, ohne jegliche Ankündigung.

0
@Maja216

Würdet ihr das bei eurem Stromanbieter auch so machen? Noch einmal: Die unterjährige Anpassungsmöglichkeit habt ihr unterschrieben und die ihr zugrunde liegende Gebührenordnung ist bestimmt zugänglich. Damit ist der berechnete Preis rechtlich zulässig und ihr seid ohne weiteren Gesprächs- oder Erklärungsbedarf in Zahlungsverzug und riskiert den Verlust eures Platzes.

0

Das kann nicht allgemein beantwortet werden, da es auf die Vereinbarung im Mietvertrag und auf die Geschäftsbedingungen des Betreibers ankommt. Schau bitte in die Unterlagen, welcher Möglichkeiten zur Preiserhöhung dort genannt sind.

Die Höhe der Platzmiete und sonstigen Gebühren richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung. Diese wird dem Mieter bei Vertragsabschluss ausgehändigt. Die Gebührenordnung kann unterjährig nach Bedarf, vom Vermieter, angepasst werden.

Eine Gebührenordnung habe ich nicht erhalten. Es müsste ja dann auch eine neue Gebührenordnung geben, die jeder Mieter erhält.

0
@Maja216

Es kann je nach den Umständen auch genügen, dass die jeweilige Gebührenordnung durch einen Aushang hinreichend bekannt gemacht wurde.

0
@Maja216

Es ist doch ausreichend, wenn die Gebührenordnung im Eingangsbereich sichtbar aushängt oder ausliegt.

0

Es hängt keine Gebührenordnung aus, bloß die Platzordnung.

0
Vom Besitzer wurden uns, bei Unterschrift die Preise genannt, als dann aber im Dezember die Abrechnung kam, war der Preis für den Platz viel höher.

Und? Was genau habt ihr an der entsprechenden Bestimmung eures Vertrages denn nicht verstanden, "Die Gebührenordnung kann unterjährig nach Bedarf, vom Vermieter, angepasst werden"?

Die Erhöhung wurde aber vorher gar nicht angekündigt. Ist dies rechtlich in Ordnung?

Ja. Die aktuelle Gebührenordnung dürfte man als Aushang im Büro oder Info auf der der website leicht finden, die muss der Betreiber lediglich zugänglich, aber nicht jedem Mieter persönlich bekannt machen.

Vielen Dank für Deine Antwort. Leider ist die Gebührenordnung nirgends zu finden, weder die Alte noch die Neue. Die Platzordnung ist das Einzige was aushängt.

0
@Maja216
Leider ist die Gebührenordnung nirgends zu finden

...und danach zu fragen kommt einem da nicht in den Sinn? Und was hat das mit der (Ab-)Rechnung aus Dezember zu tun?

0