Wenn sowohl die Adresse als auch der Name falsch ist, wäre ich mir gar nicht so sicher ob die Mieterhöhung tatsächlich an mich geht.

Bevor ich kein Schreiben erhalte, welches meine Wohnung u. meinen Namen beinhaltet würde ich darauf nicht reagieren bzw. es an den Vermieter zurücksenden.

Die Formvorschriften für die Ankündigung einer Mieterhöhung (ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete handelt) findest du in §558a BGB.

Hier wird untere anderen genannt, dass eine Begrüdnung für die Mieterhöhung nötig ist:

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Hier würde ich auch nochmal kontrollieren ob ein solcher Grund überhaupt in der Mieterhöhungserklärung enthalten ist.

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Da in deiner Miete "alles enthalten" ist, gehe ich davon aus dass du eine Teilinklusivmiete bzw. Warmmiete hast.

Bei einer Teilinklusiv bzw. Warmmiete gibt es keine Abrechnung. Hier wird ein Pauschalbetrag angesetzt, welcher die Nebenkosten bestmöglich decken soll. Da es hier auch keinen Abrechnungszeitraum gibt, kann die Pauschale auch "mitten im Jahr" gemäß § 560 Abs. 1 BGB erhöht werden, soweit der Mietvertrag einen "Erhöhungsvorbehalt", d.h. eine Klausel die dem Vermieter berechtigt eine Erhöhung gemäß §560 Abs. 1 BGB vorzunehmen, beinhaltet.

Sollte in deinem MV also solch eine Klausel enthalten sein, könnte der Vermieter eine Mieterhöhung mit der Begründung der steigenden Öl und Gaspreise durchsetzen, sofern Öl bzw. Gas im MV als Betriebskosten die in der Pauschale enthalten sind definiert wurden.

Solch eine Forderung ist gemäß §560 Abs. 2 Satz 2 auch rückwirkend möglich.

Bezüglich der Höhe würde ein Gericht warscheinlich immer im Einzelfall entscheiden ob es jetzt tatsächlich angemessen ist oder nicht. Angesichts der Tatsache, dass man Teilweise mit einer Erhöhung von 100% rechnet, würde ich mich mit 25% erstmal zufrieden geben.

Ein Gerichtsprozess kostet schließlich auch Geld

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Wenn du dem Vermieter eine angemessene Frist setzt, und er diese nicht einhält (Was bei dir ja leider der Fall ist aber vielleicht hast du ja Glück), kannst du evtl. nach §536a Abs. 2 Ziff. 1 BGB die Arbeiten selbst durchführen lassen und dem Vermieter in Rechnung stellen. Dann könntest du die Arbeiten so durchführen lassen, dass die Klingel langfristig ganz bleibt.

Ob das in der Praxis funktioniert würde ich vorher vielleicht mit dem lokalen Mieterverbund absprechen, aber gemäß dem Paragraphen hast du zumindest das Recht dazu.

Ansonsten die Klingel auf eigene Kosten reparieren lassen ? Dann bist du den Stress los

Wenn du die Mietminderung machst (wozu du gemäß folgendem Urteil auch berechtigt bist), würde ich immer ein Urteil als Grundlage nehmen. Habe das hier gefunden: Beschluss > 1 T 16/12 | Landgericht Dessau-Roßlau - Defekte Wechselsprech- und Klingelanlage begründet Recht des Mieters einer Dachgeschosswohnung zur Mietminderung von 5 % < kostenlose-urteile.de

Gemäß dem Urteil sind 5% der Bruttokaltmiete angemessen.

Hoffe ich konnte helfen.

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Hatte den exakt selben Fall persönlich. Haben damals unseren Kater unter Tränen (ich war noch sehr Jung) abgeben müssen. Ich denke es wurde damals "dem Frieden wegens" getan.

Abgesehen davon zählen Katzen leider nicht zu Kleintieren. Demnach ist eine Klausel die besagt, dass der Vermieter für die Haltung von Hunden und Katzen eine Zustimmung erteilen muss wirksam. (Haustiere in der Mietwohnung: Die Regeln für Hund, Katze und Co | Stiftung Warentest)

Gemäß folgendem Urteil: Amts­gericht Berlin Mitte, Az. 119 C 130/14 ist es jedoch dem Vermieter nur erlaubt wenn: "[...] wenn der Vermieter aus dem Mietverhältnis oder der Besonderheit der Mietsache abzuleitende, der Tierhaltung entgegenstehende eigene Interessen einwenden kann."

Es stellt sich nun die Frage ob du 1. in den Konflikt mit dem Vermieter möchtest und 2. ob der Vermieter einen solchen Grund einzuwenden hat.

Der Grund, "dass andere dann auch Haustiere wollen" finde ich fragwürdig. Für den Verbot von Katzen braucht es ja einen o.g. Grund. Ich denke das "die Menge an Haustieren in einem Mietshaus" hier nicht greift. Ausserdem: Wenn die anderen Mieter bsp. einen Hund wollen, sollten sie sich nicht beschweren, wenn du eine Katze erlaubt bekommst.

Hoffe ich konnte helfen.

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Da es sich bei den Nachbarn um Menschen handelt, kann man mit diesen Reden. Vielleicht die Mutter wenn sie zuhause ist nett drauf hinweisen, dabei Verständnis zeigen da jeder Mensch eine Kindheit hatte.

Alternativ könnte man ja am Wochenende auch draußen mit Freunden was machen.

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Hättest du gerne für die nächsten zwei Jahre Schimmel in deiner Wohnung ?

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Also da der mündliche Kaufvertrag sich fast nicht von dem schriftlichen Unterscheidet, musst du (wie auch sonst) eine Mahnung an die Nachmieter schreiben, damit dieser in Zahlungsverzug gerät.

Also am besten schriftlich auf den mündlich geschlossenen Kaufvertrag mit Zeugen und Datum hinweisen, und eine Frist zur Zahlung setzen. Wenn dann nicht gezahlt wird könnte man es mit einem gerichtlichen Mahnverfahren probieren, es ist jedoch fraglich ob das bei einem mündlich geschlossenen Kaufvertrag so einfach ist.

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Wenn du über Paypal-Freunde gehst, hast du keinen Paypal Käuferschutz. Der würde dir Erlauben das Geld im Betrugsfall zurückzuholen (das würde soweit ich weiß Paypal dann rechtlich klären.)

Bei Paypal "Goods and Services" wird dem der das Geld erhält eine kleine Gebühr berechnet weswegen viele das nicht machen wollen (hatte das selber über Vinted).

Ich habe das damals so gemacht dass ich den Verkäufer gefragt habe ob es für ihn okay ist wenn ich ihm diese Gebühr auf den Kaufpreis draufschlage und wir es dafür über Paypal Goods and Services mache. Er hat das dann so gemacht, und so bist du eigentlich auf der sicheren Seite

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Mietrecht, rechtliche Absicherung?

Der Fall:
Ich will neue Wohnung mieten. Vormieterin hat kein Strom gezahlt, der Stromzähler wurde ausgebaut, habe ich erst bei der Schlüsselübergabe heute erfahren. Habe die Wohnungübergabe verweigert, da eben nicht bewohnbar. Habe mich bei der Verwaltung gemeldet und das denen gesagt, die meinten die wüssten von nichts, obwohl der Huasmeister mir gesagt hat, dass die das schon seit 8 Wochen wissen und der denen das schon 2mal geschrieben hat.

Er sagte auch, ich solle mich darauf nicht verlassen, dass die sich drum kümmern, weil er noch eine Wohnung übergeben soll, wo in den Wänden nichtmal Stromkabel drin sind und nur "leere" Steckdosen in der Wand sind. DIe Verwaltung hofft, dass man einzieht und dann gezwungen ist sich selber darum zu kümmern, weil wie will man sonst da leben, das Geld wird man aber nicht von denen wiedersehen wenn man sich darum kümmert.

Ich würde trotzdem gerne in die WOhnung rein, aus vielen plausiblen Gründen die ja erstmal egal sind, also bitte kein: such dir was anderes!

Was wenn die sich darum jetzt nicht kümmern, kann ich dann einfach vom Vertrag zurück treten und die Kaution zurückverlangen? Und als 2. Frage:

In der Küche habe ich heute eine Kunsttoffverkleidung von der Wand abgezogen und gesehen, dass dahinter Schimmel ist. Das lag daran, dass die ABlagefläche von der Küche am Eand nicht mit Silikon abgedichtet wurde. Der Hausmeister sagte, das ist kein Problem, das kann man einfach entfernen, das ist nur oberflächig. Dem Hausmeister kann man vertrauen, der hat mir das alles überhaupt erst gezeigt und mir gesagt ich soll die WOhnung nicht annehmen und erstmal mit der Verwaltung reden.

Kann ich anbieten, dass ich den Schimmel selber entferne, der HM meinte ist echt einfach und denen das dann in Rechnung stellen oder darf ich sowas garnicht erst selber machen. Weil ich kann nicht darauf vertrauen, dass die sich darum kümmern und ich muss ja auch mal die Küche einbauen und kann jetzt nicht 4 Wochen warten.
Danke fürs lesen und für die Hilfe!

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Du hast den Mietvertrag unterschrieben gehe ich von aus ?

Wenn ja gibt es zwei Themen

  1. Stromzähler nicht in Wohnung ( Ich hoffe ich liege richtig damit dass die Wohnung also keinen Strom hat bzw. du keinen Strom geliefert bekommen kannst.)

Bei jedem Mietvertrag ist der Vermieter verpflichtet den zum "vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand" der Mietsache zu gewährleisten. (§535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Der gesunde Menschenverstand bringt einem zu dem Schluss dass das ohne Strom in der Wohnung nicht gewährleistet ist.

Demnach würde ich wie in der anderen Antwort gesagt, diesen Mangel definitiv in dem Übergabeprotokoll festhalten. (solltest du die Wohnung tatsächlich nehmen wollen)

Wenn die Verwaltung den Schaden dann nicht behebt (du musst ihnen den Mangel also erst schriftlich oder per Mail Anzeigen), kannst du die Miete gemäß § 536 Abs 1 Satz 1 BGB mindern. ( Und das auf jeden Fall ordentlich da Strom in einer Wohnung ja essentiell ist). Das sollte die dann auch dazu motivieren den Schaden zu beheben. Ich gehe in dem Fall auch nicht davon aus, dass die dann Klagen, weil ja im Protokoll dann ganz klar steht dass der Zähler nicht drin war.

Solltest du auf den Stress keine Lust haben, hast du auch ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 543 Abs. 2 Nummer 1 BGB da wie oben der "vertragsgemäße Gebrauch" der Mietsache nicht gewährleistet ist.

2, Schimmel

So wie sich diese Verwaltung anhört, würde ich auch wie oben definitiv nicht in Vorlage treten.

Die Ursache des Schimmels liegt ja eindeutig nicht bei dir. Desshalb würde ich den Mangel schriftlich bzw. per Mail bei der Verwaltung anzeigen. (bzw bei Übergabe im Protokoll auch mit aufnehmen)

Die Mangelanzeige ist dann nämlich wieder die Vorraussetzung für die Mietmindeurng.

Abschließend will ich noch sagen, dass ich Auszubildender bin und du bitte die Angaben die ich gemacht habe nochmal durchgehst und prüfst bzw. dich vielleicht an einen Anwalt wendest. Ich denke es ist aber schon eine Hilfe zu sehen welche Rechte man in der Theorie hat.

Und so wie sich die Verwaltung anhört, wirst du mit denen noch viel mehr Stress haben, weswegen ich dir (auch wenn du geschrieben hast dass du sowas nicht willst) ernsthaft empfehle den Vertrag zu Kündigen.

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Falls es dich interessiert: Der Vermieter hat auf jeden Fall nicht das Recht, ohne Zustimmung in deine Wohnung zu gehen. (Immer erst mit deiner Zustimmung)

Ansonsten würde ich erst zahlen wenn der Balkon fertig ist, da das laut dir so im Mietvertrag geregelt ist. Kein Grund es anders zu machen.

Wenn dein Vermieter sagt der Balkon wäre ja schon "da" obwohl noch nicht fertig, würde ich die 50€ ebenfalls nicht zahlen da der vertragsgemäße Gebrauch des Balkons und somit der Mietsache nicht gewähleistet ist.

Laut § 536 BGB darfst du in diesem Fall eine "angemessen herabgesetzte Miete" entrichten, was ja in dem Fall die normale Miete abzüglich der 50€ für den Balkon wäre.

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Indexmieterhöhungen werden in der Praxis eigentlich immer Rückwirkend gemacht. Beispiel:

Index erhöht sich für Mai (Was man meist erst einen Monat später festellen kann da der Mai-Index aus dem Verbraucherpreisindex meist erst im Juni abzulesen ist (also immer im darauffolgenden Monat) ).

Dann wird eine Indexanpassung "zum 01.05.2022" gemacht obwohl diese im Juni erstellt und versendet wird. Da in §578 BGB geregelt ist, dass §557 (Indexmiete) im Gewerbe keine Anwendung findet, gehe ich davon aus, dass es keine gesetzlichen Vorschriften außer die Verjährung gibt, und das somit rechtens ist.

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