Darf der Verkäufer eine schriftliche verbindliche Zusage verlangen?
Hallo,
Folgendes: wir haben uns ein Haus angeschaut und es hat uns gefallen. Wir haben auch eine vorläufige Zusage von der Bank für einen Kredit für diese Immobilie. Aber der Verkäufer akzeptiert diese Zusage nicht. Unser Finanzberater hat ihm auch per E-Mail eine Zusage vermittelt aber das wir auch von Seite des Verkäufers abgelehnt. Er fordert unbedingt eine schriftliche verbindliche Zusage seines der Bank.
Das ganze geht schon über ein Monat so hin und her.
Darf er das? Gibt's da eine rechtliche Regelung?
Ich freue mich auf eure Antwort.
3 Antworten
Lasst Euch lieber zuerst schriftlich bestätigen an Euch zu verkaufen .( Vorvertrag )
Denn er könnte in letzter Minute abspringen , falls sich etwas lukrativeres bietet für ihn .
Gerade im Bekanntenkreis erlebt
Es war alles Unterschriftsreif und 10 Minuten vorher abgesagt durch den Verkäufer
Jemand anderes hatte 50% in bar gezahlt an den Verkäufer
EsSaB
Es ist nicht zu beanstanden, dass der Verkäufer v o r der notariellen Beurkundung den Nachweis der Sicherstellung der Finanzierung des Kaufpreises zur
Bedingung macht. Dazu gehören neben dem Eigenkapitalnachweis die verbindliche Darlehenszusage des Fremdmittelgebers.
Hast du eine Vorstellung davon, wie viel Verträge platzen, in denen unverbindliche Zusagen nicht eingehalten werden können? Kennst du den Kosten- und Zeitaufwand einer Rückabwicklung?
MMn darf er das - als Verkäufer darf er sich den Käufer aussuchen.
Danke, da hakt es gerade und es geht nicht weiter