Darf der Bruder einfach den Schlüssel nicht herausgeben?
Ein langjähriger, guter Bekannter von mir hat sich längere Zeit aus gesundheitlichen Gründen in meiner Wohnung aufgehalten, ohne dort jedoch gemeldet gewesen zu sein. Nun ist er im Mai verstorben. Im KKH wurden dem Bruder, zu dem jahrelang nur sporadischer Kontakt bestand, sämtliche Dinge ausgehändigt, die der Verstorbene dabei hatte, unter anderem auch den Wohnungsschlüssel zu meiner Wohnung. Die würde ich nun gerne wiederhaben wollen.
Dies verweigert mir der Bruder mit der Begründung, solange der Nachlass seines Bruders sich noch in der Wohnung befindet, bräuchte ich die Schlüssel ja nicht.
Darf er den Schlüssel einfach behalten?
1 Antwort
Die Frage würde ich mir gar nicht stellen.
Neues Schloss und fertig.
Du kannst dir auch bei Rückgabe des Schlüssels nie sicher sein, dass der Bruder sich nicht vorher eine Zweitschlüssel anfertigen ließ.
Na ja, es geht um ein komplettes Schlüsselbund. Daran unter anderem auch der zur Zufahrt zu meinem gemieteten Parkplatz. Davon habe ich nur einen und der ist an dem besagten Schlüsselbund.
Neues Schloss ist schon mal eine gute Idee. Werde ich gleich Montag in Angriff nehmen.