Darf der Arbeitgeber die Mitteilung der Einkünfte aus einer genehmigten Nebentätigket verlangen?

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Der AG darf fragen, bei welchem Unternehmen Du arbeitest, in welchem Job und auch nach der Anzahl Stunden pro Woche, weil er danach beurteilen kann, ob Du ihm Konkurrenz machen oder dort soviel arbeiten wirst, dass Du in Deinem Hauptjob nur noch müde sein wirst.

Dein Einkommen dort geht ihn nichts an.

Vielen Dank für die Antworten!

Inzwischen ist das Thema geklärt: nach Rückfrage (bzw. der Weigerung meinerseits, die Verpflichtung zur Auskunft über die Einnahmen gegenzuzeichnen) hat mein Arbeitgeber auf §28o SGB IV verwiesen. Er ist offenbar von einer nicht selbständigen (und damit sozialversicherungspflichtigen) Nebentätigkeit ausgegangen. In diesem Fall wäre ich wohl in der Tat zur Auskunft verpflichtet gewesen. Nach meinem Hinweis, dass es sich um eine selbständige Nebentätigkeit handelt, hat er auf den Wunsch nach Auskunft verzichtet.

Das zu einer Nebentätigkeit der 1. Arbeitgeber zustimmen muss, also er darüber informiert ist ist soweit klar. Allerdings habe ich auch noch nicht davon gehört das er das Einkommen erfragen kann. Ich würde erstmal fragen aus welchem Grund er diese Auskunft wünscht, das ist eigentlich deine Privatsache. Dem einzigen dem Du das Einkommen anzeigen musst ist das Finanzamt.:))