Darf das Jc die komplette Nachzahlung einbehalten?

1 Antwort

Mit Sicherheit kannst Du nicht beide Leistungsarten für den zurückliegenden Zeitraum beziehen. Evtl. steht auf dem ALG-II-Bescheid das Wort "vorläufig" und Du hast das überlesen. Selbst wenn nicht, sehe ich da keine Chance auf Doppelbezug. Da wird Dir auch kein Gericht Beratungshilfe oder PKH bewilligen.

l1214 
Fragesteller
 15.11.2019, 18:30

Es geht ja nicht darum das ich beides beziehen möchte ich bin froh wenn ich vom jc weg bin es geht mir lediglich nur um die Nachzahlung von August bis Oktober oder November ob die jetzt das Jc bekommt oder nicht weil ich habe grad mal nach geguckt in meine Bescheide steht nix von vorläufig 🤔

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Andri123  15.11.2019, 18:46
@l1214

Was? Genau das wäre doch ein Doppelbezug, wenn Du von August bis Oktober bereits ALG erhalten hast und jetzt nochmal für den Zeitraum Bafög nachgezahlt bekommst.

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