Darf das Jc die komplette Nachzahlung einbehalten?
Hallo ich wohne alleine und bekomme demnach vom Jobcenter die Miete bezahlt und bekomme so noch 200 Euro monatlich zum leben. Ich mache eine Schulische Ausbildung zur Erzieherin seit August und habe im August demnach auch Bafög beantragt sprich ich bekomme eine Nachzahlung, jetzt hat das jobcenter wohl aber einen Antrag auf Erstattungsanspruch gestellt heißt das jetzt das die Nachzahlung komplett beim Jobcenter landet oder bekomm ich noch was davon. Weil auf den Bescheid den man vom Jobcenter bekommt steht nix das die bei mir in Vorkasse gegangen sind bezüglich des Bafögs.
Lg
1 Antwort
Mit Sicherheit kannst Du nicht beide Leistungsarten für den zurückliegenden Zeitraum beziehen. Evtl. steht auf dem ALG-II-Bescheid das Wort "vorläufig" und Du hast das überlesen. Selbst wenn nicht, sehe ich da keine Chance auf Doppelbezug. Da wird Dir auch kein Gericht Beratungshilfe oder PKH bewilligen.
Es geht ja nicht darum das ich beides beziehen möchte ich bin froh wenn ich vom jc weg bin es geht mir lediglich nur um die Nachzahlung von August bis Oktober oder November ob die jetzt das Jc bekommt oder nicht weil ich habe grad mal nach geguckt in meine Bescheide steht nix von vorläufig 🤔