Aufstiegs Bafög anteilige Zahlung?

2 Antworten

Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-Gesetz) ist der Förderungsbetrag

„unbar monatlich im Voraus zu zahlen“.

In der zugehörigen Verwaltungsvorschrift (VwV) heißt es dazu,

„die Zahlung ist so rechtzeitig vorzunehmen, dass der Betrag dem Auszubildenden jeweils am letzten Tag des Vormonats zur Verfügung steht“.

Damit wird gewährleistet, dass die Betroffenen die üblicherweise zum Monatsanfang erfolgenden Zahlungen für Miete, Strom, Telefon oder Versicherungen leisten können, ohne ihr Konto überziehen zu müssen.

Fazit: es sind Monatsbeträge ‼️

Was bitte schön möchtest Du mit "AufstiegsBafög" im Rahmen einer ersten Ausbildung? Was hast Du vorher gemacht?

Ich mache die Ausbildung zur Erzieherin. Und ich hatte Schüler Bafög beantragt. Das wurde zwar bewilligt, aber mir wurde dort gesagt, dass ich das Meister-Bafög beantragen soll. Und das wird, so wie ich es gelesen habe, auch Aufstiegs-Bafög genannt. Wenn ich da falsch liege Naja. Ich hatte mit der Bezirksregierung in Köln (für NRW) telefoniert und die haben mir bestätigt, dass ich das bekommen kann. Der Antrag ist auch schon seit fast 6 Wochen da.

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@CW1999

Interessenhalber: Hast du schon eine Ausbildung abgeschlossen? z.B. Sozialassistentin oder Kinderpflegerin oder ähnliches? Dann ist das Aufstiegsbafög sicher das Richtige.

Ansonsten, hm. Bitte auch berücksichtigen, Schülerbafög muß nicht zurück gezahlt werden, das Aufstiegsbafög ist zum Teil ein Darlehen.

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