Bücherware kommt nicht an?

2 Antworten

Das ist bestenfalls naiv.

Wenn Du etwas verschickst, das ankommen soll, dann wäre es doch logisch anzunehmen, dass man das mit irgendeiner Form von Tracking durchführt. Belege werden so lange aufbewahrt, bis der gesamte Vorgang abgeschlossen ist.

Die Beweislast liegt bei Dir. Wenn es keinen Nachweis über die Versendung und den korrekten Empfang gibt, hast Du ein Problem - die Kundin hat recht.

Tiiii  29.04.2023, 18:16

Der Empfang ist egal. Er muss nur den Versand nachweisen. Dafür wäre die Quittung natürlich in Ordnung.

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Deine Beweispflicht besteht darin, dass Du nachweisen/beweisen musst, dass Du es versendet hast!