Buchung Aktien-Leerverkäufe?

2 Antworten

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Darf icn fragen, welche Ausbildung Du hast?

Also das Geschäft hast Du richtig beschreiben, man "leiht" sich Aktien, die man auf Termin verkauft, also verkauft, aber zu einem späteren Lieferdatum, zu einem späteren Preis.

Aber was passiert denn wirklich?

Tatsächlich bezahlt ich eine Gebühr dafür, Aktien als mein eigentum zu bezeichnen, die einem anderen gehören.

Tatsächlich verspreche ich ja nur Jemandem am Tag X Y Aktien zum Preis von Z zu liefern.

Weder bekomme ich am Tag des Geschäfts Aktien geliefert, die ich im Depot habe, noch liefere ich die zu einem Preis, der in der Zukunft liegt, an einen anderen.

Um zu demonstrieren, was nicht nur an Buchungen passiert, sondern welche Auswirkungen es hat, frage Dich mal, wie es aussieht, wenn Du das Geschäft im Oktober, oder Dezember abschließt und der Termin im Januar, oder März liegt.

Würdest Du wirklichden Kauf der inwirklichkeit geliehenen Aktien buchen?

Würdest Du den Verkauf dieser Aktien, zu einem ungewissen Preis buchen?

Efektiv geht es doch (buchhalterisch, und handelsrechtlich) nur um Rechte, um Ansprüche.

Du zahlst an A 100,- dafür, dass Du das Recht hast zu behaupten, die 200 Aktien der B AG würden Dir gehören und Du darfst versprechen 200 Aktien der B AG am z. B. 10. 01. 01 an C zu liefern.

Gleichzeitg hast Du die Verpflichtung dem A seine 200 Aktien zurück zu geben.

Am 10.01.01 z

Musst Du 200 Aktien zum Tagespreis an C liefern.

Das ist alles keine Frage von Bestand, Kauf, Forderungen usw.

An A hast Du gezahlt. Aber eine Leihgebühr, denn der bekommt ja seine Aktien zurück. Rein bürgerlich rechtlich ist es keine Leihe, sondern ein Sachdarlehen, denn die Aktien mit den genauen Nummern, wirst Du nciht zurück geben können.

Im Verhältnis zu C ist es eine Verpflichtung eine Ware B zu einem noch unbestimmten Preis zu liefern.

Also buchst Du die Gebühren udn zum Bilanzstichtag bildest Du ggf. eine Rückstellung, wenn ein Verlust zu erwarten ist.

Wenn die Akten bis dahin scjongefallen sind, dass Du einen Gewinn erwarten kannst, dann ist nichts zu buchen, weil nicht realisierte Gewinne nicht gebucht werden dürfen.

Das war nun Galopp durch HGB, BGB, AktG, EStG. Ohne mich hervortun zu wollen, das ist wirklich "Buchhaltung für Fortgeschrittene." Nur ein sehr qualifizierter Fachgehilfe, eine Bilanzbuchhalter, Steuerberater usw. kann das sauber lösen.

Ein Rechtsanwalt kann es nur rechtlich einordnen, aber nicht buchen, auch wenn er zur Steuerberatung berechtigt ist.Ein Unternehmer ohne entsprechende Aubildung ist in meinen Augen überfordert.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
StevieB 
Fragesteller
 06.12.2023, 12:00

Jetzt muß ich nochmal nachhaken ... ;-)

D.h. bis zum Glattstellen der Position (Zurückgabe der Aktien) buche ich nur die Gebühren und beim Glattstellen buche ich dann den Gewinn (bzw. Verlust)?!, zB:

Glattstellen mit Gewinn im SKR04:

[1720] Wertpapierverrrechnungskonto an [4851] Erlöse aus Verkäufen Finanzanlagen (bei Buchgewinn)

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Verhält sich die steuerliche Betrachtung analog zu einem traditionellem Kauf und Verkauf?:
-Der Erlös ist dann zu 95% steuerfrei;
-Verluste werden nicht gegengerechnet

Bei Erlös müssen nicht die Gebühren, die den Gewinn ja erst ermöglicht haben, berücksichtigt werden?

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wfwbinder  06.12.2023, 17:30
@StevieB

Tut mir Leid, das wäre jetzt individuelle Beratung, wenn ich Dir das mit SsKe. Da Rsolltest Du Deinen sBerater wf.ragenit dem Finanzamt verhandelst we ,gmeit ndem Du auch Geschäftsführergehalt udn Darlehenszinsen.

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Also ich fasse mal kurz die ausführliche, korrekte, aber vielleicht etwas unübersichtliche Antwort von @wfwbinder zusammen und zitiere ihn selbst:

Also buchst Du die Gebühren und zum Bilanzstichtag bildest Du ggf. eine Rückstellung, wenn ein Verlust zu erwarten ist.

Meine Antwort lautet identisch (ich hatte das obige Zitat erst beim zweiten Mal lesen gesehen):

Die Gebühr wird gebucht und sonst nichts. Allenfalls, falls der Jahresabschluss dazwischen liegt und ein Verlust realistisch abzusehen ist, eine entsprechende Rückstellung.

Warum fragst Du eigentlich nicht Deinen Lehrer, der wird dafür bezahlt, Dir solche Fragen zu beantworten?

StevieB 
Fragesteller
 25.06.2023, 11:50

Vielen Dank.

Habe keinen Lehrer, bin nur interessierter Laie ;-)

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Zappzappzapp  25.06.2023, 20:10
@StevieB

"Interessierter Laie", Thema Buchungen von Aktienleerverkäufen im Datev-Kontenrahmen? Naja ...

Aber Du hast ja Deine Antwort bekommen ;-)

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