Brauch ich eine Gewerbe wenn ich nur 2 oder 3 paare schuhe im Monat verkaufe?

6 Antworten

Wer Ware einkauft um sie mit Gewinn weiter zu verkaufen, ist gewerblich tätig und benötigt dafür natürlich auch einen Gewerbeschein. Auch wenn es nur 2-3 Paar Schuhe im Monat sind. Als Minderjähriger benötigst du dafür aber die Zustimmung deiner Eltern und des Vormundschaftsgerichts. Von den ganzen anderen rechtlichen Gegebenheiten mal abgesehen, du haftest nämlich auch für die Produkte die du verkaufst, musst dich dann auch um Mängelgewährleistung kümmern, Widerrufe akzeptieren und dich dann mit der zurück geschickten Ware rumschlagen.

Mit 15 Jahren darfst du noch kein Gewerbe betreiben. Du bist schulpflichtig.

Aus dem Internet:

Wer eine Tätigkeit dauerhaft und mit Gewinnabsicht durchführt, der braucht ein Gewerbe (Paragraf 15 Absatz 2 Einkommensteuergesetz). Für den Verkauf von Reselling Produkten solltest du also unbedingt ein Gewerbe anmelden. Die Anmeldung bei den zuständigen Behörden ist sogar recht unkompliziert – wir zeigen dir in diesem Beitrag wie du ein Kleingewerbe anmeldest.

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Da du erst 15 bist, haben deine Eltern auch noch ein Wörtchen mitzureden.

Woher ich das weiß:Recherche
wilees  29.07.2023, 23:06
Da du erst 15 bist, haben deine Eltern auch noch ein Wörtchen mitzureden.

Nicht nur diese - ohne zusätzliche Genehmigung des Familiengerichts ist sicherlich keine Gewerbeanmeldung möglich.

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Ja, bräuchtest Du. Also fang schon mal damit an, einen Businessplan zu schreiben, den Du dem Gericht zum Antrag auf Genehmigung einreichen kannst.

Schlicht und ergreifend - Du kannst für ein solches Unterfangen überhaupt kein Gewerbe begründen - dafür würdest Du niemals seiten des Familiengerichts eine Gnehmigung erhalten.