Bleibt mir mein Arbeitslosengeld vollständig erhalten wenn meine Miete vom 520 Euro Job abgezogen wird?
Guten Tag, ich habe einen Vollzeitjob plus eine 520 Euro Stelle. Meine Miete wird direkt von meinem Lohn vom 520 Euro Job abgezogen. Mein Arbeitgeber ist da auch mein Vermieter.
Meine Vollzeitstelle muss ich nun kündigen da ich weiter weg ziehe. Dort trete ich erst im Februar meine neue Vollzeitstelle an. D.h. ich beziehe dann bald bis zum Februar nächsten Jahres, zusätzlich zu meinem 520 Euro Job auch Arbeitslosengeld.
Meine Frage ist nun: Wird mein Arbeitslosengeld trotzdem gekürzt? Vom 520 Euro Job bleiben mir nach Abzug der Miete etwa 150 Euro.
1 Antwort
Dein Minijob ist auf deinen ALG1 anspruch nur Anrechenbar, wenn der Job noch kein 12 Monate besteht, wenn du ihn sozusagen gerade erst angetreten hast.
Ob du davon Miete zahlst ist irrelevant.
Durch die Eigenkündigung erhältst du allerdings eine 3 Monatige ALG Sperre. Kannst du 3 Monate von deinem Minijob abzüglich Miete leben, wenn du auch noch die KK selbst zahlen musst? Ich hoffe, du hast dir eine hohe Kante aufgebaut.
Es ist nun leider so, daß selbst kündigen beim ALG 1 eine Sperre von 12 Wochen nach sich zieht. Damit ist dies nur zu schaffen, wenn Du entsprechende Rücklagen gebildet hast, wie "berlina76" schon richtig geantwortet hat.
Und dann beantragst du ALG2 aufstockend. Für die drei Monate Sperre erhältst du das ggf als Darlehen und danach bis du den Vollzeitjob hast ganz normal. ALG1 würd ich an deiner Stelle gar nicht beantragen.
Ich hoffe nicht das ich eine Sperre bekomme. Meine Gründe zum wegziehen: Meine Freundin wohnt und arbeitet dort. Jetzt kommt noch die Schwangerschaft dazu. Deswegen bin ich zu ihr gezogen. Dazu würde ich zur Arbeitsstelle 500 € Benzinkosten im Monat haben. Ich habe den 520 Euro Job jetzt angetreten. Der wandelt sich dann nächstes Jahr in Vollzeit um.