Bezahlter Kauf vom Händler storniert. Ist das zulässig?

2 Antworten

Schau in die AGB des Händlers.

Da steht häufig sowas wie: Der Onlineshop ist nur ein Angebot, der Kauf kommt erst zustande, wenn die Ware geliefert wird oder auch Der Onlineshop kann bei Überkauf oder Irrtümern den Kauf rückgängig machen oder, oder.

Du hast die AGB als gelesen und akzeptiert angeklickt und sie sind somit erstmal gültig.

Das Angebot eines Händlers ist rechtlich gesehen kein Angebot, sondern die Einladung an Dich, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum), das gilt im Geschäft genauso wie im Versandhandel.