ist Anzahlung gleich wie Kauf?

2 Antworten

Als Du bestellt hast, wurde der Kaufvertrag geschlossen.

Einigung hat stattgefunden, die sogenannten Verpflichtunggeschäfte, Du die Verpflichtung den Kaufpreis zu zahlen (zum Teil schon erfüllt) udn die Ware abzunehmen udn der Lieferant die Ware zu liefern udn das Eigentum zu verschaffen.

Was noch fehlt sind lediglich die Erfüllungsgeschäfte. Von denen zu liefern udn das Eigentum zu verschaffen und von Dir abzunehmen und den Rest zu bezahlen.

wenn die den Preis nachlassen ist es gut, aber sie müßten nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Die Frage der Anzahlung betrifft nur die Zahlungsmodalität und hat nichts mit dem Kaufvertrag selbst zu tun. Dieser ist nunmal zu deinem Preis geschlossen. Und Verträge sind einzuhalten. Wenn also der Verkäufer nicht will, wie du willst, wird schwerlich etwas oder nichts anderes zu machen sein.