muss eine Beglaubigung auf einem Grundbuchauszug nicht unterschrieben sein?

1 Antwort

Seit der am 01.07.2014 in Kraft getretenen Änderung der Zivilprozessordnung ist diese Vorgehensweise möglich und rechtsverbindlich. Denn in § 169 Absatz 3  ZPO findet sich folgendes:

Eine in Papierform zuzustellende Abschrift kann auch durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt werden. Anstelle der handschriftlichen Unterzeichnung ist die Abschrift mit dem Gerichtssiegel zu versehen. Dasselbe gilt, wenn eine Abschrift per Telekopie zugestellt wird.