Unfall mit Pkw - Schaden zu gering geschätzt

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte das Recht auf einen von ihm selbst bestimmten Sachverständigen. Du darfst Dir also selbst einen Gutachter aussuchen und musst Dich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung beschränken.

Die Kosten des Gutachtens muß die gegnerische Versicherung bezahlen.

Suche eine Werkstatt Deiner Wahl auf und meist empfehlen sie Dir dort einen Sachverständigen, der für Dich und nicht für die Versicherung des Unfallgegners entscheidet.

ich war nun beim Gutachter. Die wichtigsten Reparaturen habe ich erledigen lassen - nach Erhalt eines Schecks von der gegnerischen Versicherung.

Der Wagen war fahrbereit, hatte jedoch Schäden, die repariert werden mussten.

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@young27

Ende gut - alles gut !

Danke für den Stern ;-))

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Du hast schon von Anfang an den Fehler gemacht, der Versicherung auf den Leim zu gehen. Klar, es scheint schön bequem, auf die Suche und Beaufragung eines Anwalts zu verzichten. Das macht es für die Versicherung billiger und für Dich teurer. Aber Du hast immer noch die Chance dazu und die würde ich nutzen. Der Anwalt sucht Dir dann einen unabhängigen Gutachter.

Wo liegt das Problem?

Lass den Schaden beheben und gut is. Wieviel die Versicherung dafür berappen muss, kann Dir doch egal sein.

ich will nicht bei dieser Werkstatt reparieren lassen. Ich halte die für wenig seriös.

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@young27

Dann bring den Wagen halt in eine andere Werkstatt. Die gegnerische Versicherung kann Dir nicht vorschreiben, eine bestimmte Werkstatt zu beauftragen.

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