Wie bindend ist das Schild an Baustellen "Betreten verboten - Eltern haften für ihre Kinder"?

2 Antworten

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Und wie kann man sich als Bauherr am besten absichern?

Durch das Schild selbst, deshalb hängt es eigentlich auch da: Damit wäre der erste und wichtigste Schritt der Verkehrssicherungspflicht erfüllt. Denn die beschränkt sich danach grds. nicht mehr auf Unberechtigte :-O

Da Kinder es aber nicht immer lesen können, müssen natürlich noch weitere Maßnahmen (Bauzäune) ergriffen werden.

Denn kann man Eltern dann einfach zur Haftung für ihre Kinder heranziehen?

Jein.

Fangen wir mit dem Begriff der Haftung an: Grds. haften Kinder ab dem 7. Lebensjahr und dann, wenn sie nachweislich über eine Einsicht für ein Fehlverhalten verfügen, selbst. Natürlich erst mit entsprechendem Einkommen, aber sie haften.

Wer also "Betreten verboten" lesen und verstehen kann und sich wider besserer Einsicht darüber hinwegsetzt, kann Schadensersatz nicht seinen Eltern zuschieben. Demnach wären die Eltern also die falsche Adresse des Geschädigten - insofern ist das Schild rechtsirrig bzw. nicht justitiabel :-)

Allerdings hätte es seine Berechtigung, wenn das Kind durch mangelde Einsichtsfähigkeit durch Alter, Eigenart, Entwicklungsreife und Charakter unbeaufsichtigt wäre und die Eltern eine Vorhersehbarkeit eines schädigenden Verhaltens absehen konnten. Etwa der Reiz des verbotenen Abenteuerspielplatz Baustelle ihnen durchaus bekannt war oder das Kind bereits einmal von einer Baustelle gejagt wurde. Dann wäre der Haftungsanspruch gem. § 832 BGB an die Aufsichtspflichtigen zu stellen.

Umgekehrt wäre ein Anspruch gegen den Bauherren nicht durchsetzbar, wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht nachkam und sich ein Kind auf der widerrechtlich betretenen Baustelle trotzdem verletzt hätte.

Fazit: Das Schild erfüllt in erster Linie eine wichtige Funktion bei der Verkehssicherungspflicht: Daher ist "Betreten verboten!" auch groß und deutlich zu lesen. Der Zusatz "Eltern haften für ihre Kinder" ist dagegen klein gehalten und wirkt nur bedingt und bei entsprechenden Voraussetzungen. Darauf könnte man gut verzichten, auf diese Rechtsbelehrung kommt es nicht an - höchstens auf den Abschreckungseffekt "Eltern haften..." für die kleinen Abenteurer.

G imager761

Das Schild selbst hat überhaupt keine Bedeutung. Wenn die Eltern die Aufsichtspflicht verletzen haften sie ob mit oder ohne Schild. Wenn die Eltern die Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzen haften sie nicht, dann muss man sehen ob das Kind schon so einsichtig und vernünftig war, das es selbst haftet, falls das nicht der Fall ist haftet niemand. Als Bauherr musst Du Deinen Verkehrssicherungspflichten nachkommen. Das kann das Aufstellen von Warnschildern, Warnleuchten, Absperrbändern o. ä. sein (das hängt vom konkreten Fall ab). Wie du richtig vermutest, kann man eine andere Person niemals zu Haftung heranziehen, das gilt für die Haftung Elter-Kind und auch für die Haftung von Ehegatten untereinander.