Berufliches Coaching in Rechnung weiter spezifizieren?

1 Antwort

Weder der "psychologische Berater", noch der "Coach" sind als Berufsbezeichnungen in Deutschland geschützt. Die Bezeichnung des "Psychologen" dagegen erfordert den Nachweis eines entsprechenden fachlichen Hintergrunds (i.d.R. ein Hochschulabschluß).

Du kannst daher in Deiner Rechnung durch eine Aufzählung von Vorgehensweisen, Leistungspunkten und Inhalten des Coachings klar den beruflichen Zweck ausweisen.

Es darf dort eben nicht als Leistungspunkt erbracht werden

"psychologische Techniken zum besseren Umgang mit unbekannten Menschen im Alltag"

sondern muss klar den Berufsbezug ausweisen, z.B.

"psychologische Techniken für die erfolgreiche Durchführung von Arbeitstreffen und Workshops mit unbekannten Menschen".

Die Punkte müssen natürlich realistisch die erbrachten Leistungen reflektieren.

Am einfachsten ist eine kurze Beschreibung der Punkte in der Rechnung, Du kannst aber auch eine detailliertere Aufstellung als Anlage mitgeben, wenn die Rechnung dafür keinen Platz läßt. Zielsetzungen sind zwar interessant, letztendlich geht es jedoch um die tatsächlich erbrachten Leistungsinhalte.