Kann man die Fahrten zu Lerngruppen von der Steuer absetzen auch wenn der Chef die Fortbildung selber zahlt?

2 Antworten

Wenn der Chef die Fortbildung zahlt, aber nicht die Fahrt dorthin, dann gehören die zu der Werbungskosten.

Wenn Teilnehmer an einer Fortbildung dann eine Lerngruppe bilden, wären auch die damit verbundenen Kosten abzugsfähig. Es könnte aber schon vorkommen, dass das Finanzamt wissen möchte, ob da wirklich gelernt wird, oder ob es nur ein Kegelabend von ehemaligen Teilnehmern ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Es könnte aber schon vorkommen, dass das Finanzamt wissen möchte, ob da wirklich gelernt wird, oder ob es nur ein Kegelabend von ehemaligen Teilnehmern ist.

Nun, dann sagt man dem Finanzamt, dass man da wirklich gelernt hat.

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§ 9 EStG ist da recht eindeutig.