Belohnung zur Entdeckung des Schädigers zu erstatten?

2 Antworten

ür den Kfz Schaden zahlt ja die Versicherung.

Man müßte den Täter direkt in Anspruch nehmen. Ich denke es man kann es schon begründen.

§ 823 ff BGB Schaden aus unerlaubter Handlung. Die Geschäf´digte hatte keine Chance anders an ihr Geld zu kommen.

Von einem ähnlichen Fall weiß ich ebenfalls. Tatsächlich hat aber auch da, wie wfwbinder schon richtig sagte, der Schädiger auch die Belohnung für den Hinweis gebenden Zeugen erstatten müssen. Wichtig war da nur, dass die Belohnung in einem angemessenen Verhältnis zum Schaden stand. Dieses Verhälnis ist aber sicher im Ausgangsfall gewahrt.