Belohnung zur Entdeckung des Schädigers zu erstatten?
Wie sehen das die Experten hier? Folgender Fall: Eine gute Freundin stellte ihr Auto in der Stadt ab und stellte mit Entsetzen fest, als sie vom Einkaufen zurückkam, dass die Seite des Autos gänzlich beschädigt ist. Ihr ist da mit einem LKW hineingefahren worden, wobei sich der Fahrer aus dem Staub gemacht hat. Die Anzeige bei der Polizei half nicht weiter, bis mir die Idee kam, über Anzeigen in der Zeitung nach dem Täter zu suchen und einen Betrag von 1000,00 Euro auszuloben an denjenigen, der Hinweise geben kann, die zum Täter führen. Ein solcher Hinweis kam und der Unfallverursacher konnte gefunden werden. Muss er aber jetzt bei einem Schaden von 7.000,00 Euro auch die gezahlte Belohnung von 1.000,00 Euro als Schadensersatz ersetzen?
2 Antworten

ür den Kfz Schaden zahlt ja die Versicherung.
Man müßte den Täter direkt in Anspruch nehmen. Ich denke es man kann es schon begründen.
§ 823 ff BGB Schaden aus unerlaubter Handlung. Die Geschäf´digte hatte keine Chance anders an ihr Geld zu kommen.

Von einem ähnlichen Fall weiß ich ebenfalls. Tatsächlich hat aber auch da, wie wfwbinder schon richtig sagte, der Schädiger auch die Belohnung für den Hinweis gebenden Zeugen erstatten müssen. Wichtig war da nur, dass die Belohnung in einem angemessenen Verhältnis zum Schaden stand. Dieses Verhälnis ist aber sicher im Ausgangsfall gewahrt.