Ist die Schadenshöhe richtig?

3 Antworten

Sie ist die Treppe hochgeflogen und ist mit ihrem Gips, den sie an einer Hand hat an das Türblatt gekommen.

Hochgeflogen? Mit der Nummer sollte sie zum Zirkus gehen.

Die Tür ist erst 2 Jahre alt

"Erst" 2 Jahre alt? Sind da etwa noch andere Beschädigungen dran?

Es geht hier an sich nicht um ein spezifisch versicherungsrechtliches Problem, sondern um Schadensberechnung im allgemeinen. Der Geschädigte kann verlangen so gestellt zu werden als ob das Schadensereignis nicht eingetreten wäre, nicht weniger aber auch nicht mehr. Das mit dem "optischen" Mangel überzeugt mich nicht. Wenn das entscheidend wäre, dürfte kein Kratzer am Auto einen Schadensersatzanspruch auslösen. Entscheiden ist m.E. der Gesamtzustand der Tür. Wenn schon andere Beschädigungen vorhanden sind, wäre eine Reduzierung des Anspruchs angemessen, aber auch nur dann.

althaus 
Fragesteller
 11.09.2014, 10:52

Sie ist natürlich nicht geflogen, sondern die Treppe hoch gestolpert und beim Abstützen an der Tür hat sie die Tür beschädigt. Mein Schwager will jetzt Widerspruch einlegen und das ganze nochmals aufrollen. Geht das obwohl die Versicherung geschrieben hat daß der Schadensfall geschlossen wurde?

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Privatier59  11.09.2014, 11:17
@althaus

Ich verstehe die Äußerung der Versicherung so, dass man dem Geschädigten andeuten will, dass keine andere Entscheidung mehr getroffen wird. Da bliebe nur der Gerichtsweg: Dein Schwager verklagt Dich und es wird durch Streitverkündung gewährleistet, dass die Versicherung das Urteil gegen sich gelten lassen muß.

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Tatsächlich hat der Geschädigte lediglich Anspruch auf Mängelbeseitigung nach Zeitwert und hierbei eine Schadensminderungspflicht.

Ich teile die Auffasung des Versicherers, dass hier mit einer Teillackierung vor Ort ohne aufwändige Aus- und Einbauten nebst Transport der Tür der Schaden angemessen beseitigt werden kann (smart repair).

Auf eine kostenpflichtige Klage würde ich es da nicht ankommen lassen wollen :-)

G imager761

Beinhaltet die Versicherung überhaupt die Absicherung von Kindern unter 7 Jahren. Diese sind nämlich deliktunfähig. D.h der Geschädigte bleibt auf seinem schaden sitzen. Denn eine Verletzung der Aufsichtspflicht ist ja nicht gegeben,

althaus 
Fragesteller
 13.09.2014, 09:40

Meine Tochter ist 12. Habe ja schon geschrieben, daß die Versicherung 280 € zahlen will.

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