Bei Gewerbeanmeldung als Einzeltunternehmen, Vorname abkürzen erlaubt?

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Wenn Du als Einzelunternehmer nicht im Handelsregister eingetragen bist, musst Du Vorname und Nachname ausgeschrieben verwenden. Hast Du mehrere Vornamen, so genügt es, einen Vornamen auszuschrieben. Dazu kommt noch ggf. eine Geschäftsbezeichnung, also z.B. Gartenberatung Max F. Mustermann.

Bist Du als Einzelunternehmen im Handelsregister eingetragen, so kannst Du unter einer Geschäftsbezeichnung ("Firma") auftreten, musst jedoch den Hinweis auf die Rechtsform (z.B. e.K.) anbringen.

pb159 
Fragesteller
 11.02.2022, 04:00

Vielen Dank für die Antwort, das hat mir sehr weitergeholfen!

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