Bei Gewerbeanmeldung als Einzeltunternehmen, Vorname abkürzen erlaubt?
Hallo zusammen,
ich möchte gerne demnächst ein Einzelunternehmen anmelden. Mir ist bewusst, dass ich dafür meinen Namen verwenden muss und diesen ggf. mit einer Fantasiebezeichnung ergänzen kann.
Meine Frage ist, ist es erlaubt bei der Gewerbeanmeldung als "Name des Geschäfts", etwas wie M. Mustermann Internethandel anzugeben?
Vielen Dank vorab.
1 Antwort
Wenn Du als Einzelunternehmer nicht im Handelsregister eingetragen bist, musst Du Vorname und Nachname ausgeschrieben verwenden. Hast Du mehrere Vornamen, so genügt es, einen Vornamen auszuschrieben. Dazu kommt noch ggf. eine Geschäftsbezeichnung, also z.B. Gartenberatung Max F. Mustermann.
Bist Du als Einzelunternehmen im Handelsregister eingetragen, so kannst Du unter einer Geschäftsbezeichnung ("Firma") auftreten, musst jedoch den Hinweis auf die Rechtsform (z.B. e.K.) anbringen.
Vielen Dank für die Antwort, das hat mir sehr weitergeholfen!