Tätigkeitsbeschreibung vom Finanzamt nicht vollständig aufgenommen?

3 Antworten

M.E. ist es irrelevant was das FA schreibt. Maßgebend ist die Gewerbeanmeldung. Zudem kann ich mir nicht vorstellen, das das FA eine Tätigkeit ablehnt bzw. ablehnen kann. Die Problematik Freiberufler/gewerbliche Tätigkeit lassen wir mal außen vor.

Das Finanzamt lehnt keine Tätigkeit b, oder bestätigt sie.

Das ist denen relativ egal, Hauptsache Du erfasst die Einnahmen richtig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das Finanzamt besteuert Einnahmen und Einkünfte; es hat nichts mit der Zulassung oder der Ablehnung von Tätigkeiten zu tun.

Meine Frau hat sich selbständig gemacht. Auf der Mittelung der Umsatzsteuernummer stand unter Beschreibung der Tätigkeit: Verwaltungsfachangestellte.

Was da steht ist gelinde gesagt sch**ßegal. Das speichert das Finanzamt halt ab, weil im Programm Zeilen dafür vorgesehen sind. Wenn irgendwann mal eine Betriebsprüfung erfolg, wird es meist abgeändert auf die Bezeichnung des Gewerbezweiges. Hauptsache, es steht überhaupt etwas drin.