Balkon Überdachung?

6 Antworten

  1. Es ist das Problem der Vermieterin/Käuferin
  2. Die Nachbarn können behaupten was sie wollen, bevor es Bauamt meldet und das nicht nach Prüfung ggf. einen Rückbau anordnet, passiert nichts.
  3. Es wird ggf. geprüft, was die örtlichen Bauvorschriften sagen.
  4. Sollte es wirklich demontiert werden müssen, könnte die Vermieterin einen Anspruch gegen den Verkäufer haben.
  5. Sollte es in Deinem Mietvertrag verankert sein, könntest Du die Miete mindern dürfen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Das übliche Nachbargeschnatter...das kann dem Mieter völlig egal sein...

Das ist Sache der Vermieterin

Nachbar denken sich aus Neid oder Langeweile vieles aus.

Sollte sich nicht eher die Vermieterin kümmern, nicht Du!?!

Du kannst da als Mieter(in) eh nichts machen, außer die Miete zu mindern, sollte das zurück gebaut werden müssen!

Deine Standardantwort ab heute quatscht die Nachbarin Dich an wegen Glasdach

Wenden Sie sich doch bitte an die Eigentümer

~ freundlich lächeln , und weitergehen

Von was für einer Genehmigung reden wir überhaupt?

Es gibt Fälle, in denen Balkonüberdachungen baugenehmigungspflichtig sind. Leider sind die Vorschriften dazu in jedem Bundesland anders.

Davon zu trennen ist die Zulässigkeit nach Wohnungseigentumsrecht. Veränderungen im Außenbereich bedürfen immer der Genehmigung durch die WEG. Hoffentlich hat sich Deine Vermieterin vom Verkäufer die Protokolle aller Wohnungseigentümerversammlungen seit Bestehen der WEG aushändigen lassen. Und hoffentlich hätte die alternativ irgendwer anders, insbesondere der aktuelle WEG-Verwalter oder der WEG-Opa. Ansonsten wirds haarig.